Für die beiden Portale und das Partnerkonto gibt es zusätzlich eigene Hinweise: Datenschutz für Mieterinnen und Mieter · Datenschutz für Eigentümerinnen und Eigentümer · Datenschutz für Partner
01Verantwortlicher
Verantwortlich im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderer datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:
- Firma
- ImmoMVP UG (haftungsbeschränkt)
- Vertreten durch
- Thomas Dietz (Gründer)
- Anschrift
- Vogesenstr. 5, 77767 Appenweier
- Telefon
- +49 176 41600895
- datenschutz@immomvp.de
Wichtig — zwei verschiedene Rollen: Diese Datenschutzerklärung beschreibt die Verarbeitung, für die wir verantwortlich sind: Ihre eigenen Konto-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten als Kundin oder Kunde von ImmoMVP.
Für die Daten Dritter, die Sie in ImmoMVP einstellen — insbesondere Ihrer Mieterinnen und Mieter, der Eigentümerinnen und Eigentümer der von Ihnen verwalteten Objekte und der Personen, denen Sie Schlüssel aushändigen — sind Sie der Verantwortliche im Sinne der DSGVO; wir verarbeiten diese Daten ausschließlich in Ihrem Auftrag als Auftragsverarbeiter. Die Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, der mit den AGB Vertragsbestandteil wird. Betroffene Personen, deren Daten Sie hier verwalten, wenden sich mit ihren Rechten an Sie.
Übergabe an einen Erwerber: Verkaufen Sie ein Objekt, können Sie für den Erwerber ein Übergabe-Paket erstellen. Es enthält, was er für den Eintritt in die bestehenden Mietverhältnisse braucht (§ 566 BGB), zum Beispiel Mietverträge, Kautionsstände und Nebenkostenabrechnungen. Bonitäts- und Bewerbungsunterlagen Ihrer Mieter gehören nicht hinein: Dokumente, deren Name oder Titel darauf hinweist, sperren wir für das Paket; den Inhalt der von Ihnen ausgewählten Dokumente prüfen wir nicht, dafür sind Sie verantwortlich. Außerdem können Sie das Objekt in das ImmoMVP-Konto des Erwerbers übertragen; das geschieht erst, wenn er die Übertragung annimmt. Den dafür nötigen Übergabe-Link mit Code können Sie ihm über uns per E-Mail in Ihrem Namen schicken lassen. Dafür verarbeiten wir seine E-Mail-Adresse, Bezeichnung und Anschrift des Objekts, den Tag des Übergangs und die Gültigkeit des Links sowie Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihre Antwortadresse und Ihre hinterlegten Pflichtangaben (etwa Rechtsform und Registerangaben); Mieterdaten enthält die E-Mail nicht. Vor dem Einlösen sieht der Erwerber eine zusammengefasste Übersicht mit Anzahlen und Summen, ohne Namen von Mieterinnen und Mietern. All das geschieht nur, wenn Sie es selbst auslösen. Wir handeln dabei als Ihr Auftragsverarbeiter. Für die Weitergabe sind Sie verantwortlich, ab dem Einlösen der Erwerber für die übernommenen Daten.
Wenn Sie als Erwerber eine Übergabe-E-Mail erhalten haben: Ihre E-Mail-Adresse hat uns der Absender der E-Mail mitgeteilt — der Verkäufer oder die Hausverwaltung, die den Verkauf für ihn abwickelt —, damit wir Ihnen in seinem Auftrag den Übergabe-Link schicken. Verantwortlich für diese Verarbeitung ist der Absender; wir handeln als sein Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO). Wir verwenden Ihre Adresse nur für diesen Versand und den Versandverlauf im Verkaufsvorgang, nicht für Werbung. Fragen und Ihre Rechte nach Art. 15 bis 21 DSGVO richten Sie bitte an den Absender; eine Antwort auf die E-Mail erreicht ihn direkt. Erreicht uns eine solche Anfrage, leiten wir sie an ihn weiter. Wie lange wir die Angaben speichern, steht in Abschnitt 08. Legen Sie ein eigenes ImmoMVP-Konto an, gilt dafür diese Datenschutzerklärung mit uns als Verantwortlichem.
Wenn Sie für andere verwalten: Führen Sie als Hausverwaltung Objekte fremder Eigentümer, verarbeiten wir auch deren Daten — Name, Anschrift, Kontaktdaten, Eigentumsanteil und Zeitraum, Bankverbindung für Auszahlungen, gewählter Zustellweg — sowie die Angaben zu Ihrem Verwaltungsmandat ausschließlich in Ihrem Auftrag. Ob Sie für diese Daten selbst Verantwortlicher sind, allein oder gemeinsam mit dem Eigentümer (Art. 26 DSGVO), oder Auftragsverarbeiter des Eigentümers, richtet sich nach Ihrem Verwaltervertrag; der Auftragsverarbeitungsvertrag deckt beide Fälle ab (dort Abschnitt 01). Unser Vertragspartner und Weisungsgeber sind in jedem Fall Sie. Eigentümer wenden sich mit ihren Rechten an Sie.
Wenn Sie Gemeinschaften der Wohnungseigentümer verwalten: Mit dem Zusatzmodul „WEG-Verwaltung“ verarbeiten wir in Ihrem Auftrag die Daten der Wohnungseigentümer, ihrer Bevollmächtigten und der Mitglieder des Verwaltungsbeirats: Name, Anschrift und Kontaktdaten, Einheiten, Miteigentumsanteile und Stimmrechte, Einladungen samt Versand- und Zustellnachweis, Anwesenheit, Vollmachten und Stimmabgabe in der Versammlung, Niederschriften und Beschlüsse, Hausgeldforderungen, Zahlungen und Rückstände je Einheit, Konten und Umsätze der Gemeinschaft sowie Abrechnungen. Verantwortlich für diese Daten ist die Gemeinschaft oder sind Sie als ihre Verwaltung — das richtet sich nach Ihrem Verwaltervertrag; der Auftragsverarbeitungsvertrag deckt beide Fälle ab (dort Abschnitt 01). Unser Vertragspartner und Weisungsgeber sind in jedem Fall Sie. Eigentümer wenden sich mit ihren Rechten an Sie.
Herausgabe von Unterlagen an einen Eigentümer: Verwalten Sie für andere, können Sie je Verwaltungsmandat mit der Funktion „Unterlagen herausgeben“ ein Paket mit den Unterlagen und Daten erstellen, die Sie für einen Eigentümer führen — zum Beispiel Mietverträge, Buchungen, Belege, Abrechnungen, Dokumente, Zählerstände und das Schlüsselprotokoll. Das Paket enthält personenbezogene Daten Ihrer Mieterinnen und Mieter. Es ist auf einen Eigentümer — bei Miteigentum die Miteigentümer gemeinsam — und die Zeit seines Eigentums zugeschnitten. Es entsteht nur, wenn Sie es selbst auslösen. Wir versenden es nicht: Sie laden es herunter und übergeben es selbst. Wem Sie es geben, entscheiden Sie. Wir handeln dabei als Ihr Auftragsverarbeiter und stellen das Paket nur bereit; für die Weitergabe sind Sie verantwortlich.
Eigentümerportal: Verwalten Sie für andere, können Sie die Eigentümer der von Ihnen verwalteten Objekte und Gemeinschaften in das Eigentümerportal einladen, per E-Mail-Link oder per Brief mit Code. Dort sehen sie Angaben zu ihrem eigenen Eigentum, die an sie versandten Schreiben, die Unterlagen, die Sie freigeben, und bei einer Gemeinschaft die Beschluss-Sammlung und die Versammlungen; frühere Eigentümer sehen nur ihre eigene Zeit, und zwar bis zum Ende des dritten vollen Kalenderjahres nach dem Ende ihres Eigentums. Für diese Inhalte sind Sie verantwortlich; wir verarbeiten sie in Ihrem Auftrag (Auftragsverarbeitungsvertrag, Abschnitt 02). Für das Benutzerkonto, mit dem der Eigentümer das Portal nutzt — Anmeldung, Push-Benachrichtigungen und Kontolöschung —, sind wir selbst Verantwortlicher; dafür gilt diese Datenschutzerklärung, Rechtsgrundlage ist der kostenlose Nutzungsvertrag mit dem Eigentümer (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Beim Einlösen schließt der Eigentümer mit uns einen kostenlosen Nutzungsvertrag zu den Nutzungsbedingungen Eigentümerportal; Zeitpunkt und Fassung seiner Annahme speichern wir zu seinem Konto. Die Anzeige im Portal ersetzt nicht die Zustellung von Einberufungen und Schreiben. Was Eigentümer im Portal sehen, wer wofür verantwortlich ist und wann der Zugang endet, erklärt die Seite Datenschutz für Eigentümerinnen und Eigentümer. Sind Sie als Eigentümer eingeladen worden, wenden Sie sich mit Fragen und Ihren Rechten zu den Inhalten an Ihre Hausverwaltung, zu Ihrem Benutzerkonto an uns.
Rundschreiben: Versenden Sie mit der Funktion „Rundschreiben“ eine Mitteilung an Ihre Mieterinnen und Mieter, Eigentümer oder Kontakte, übermitteln wir sie in Ihrem Namen und Auftrag über unseren E-Mail-Dienstleister Resend (Abschnitt 04). Absender und Verantwortlicher für Inhalt, Empfänger und Rechtsgrundlage sind Sie; wir handeln als Ihr Auftragsverarbeiter (Auftragsverarbeitungsvertrag, Abschnitt 02). Werbung ist über diese Funktion nicht erlaubt (AGB §2d).
Ihre Informationspflicht gegenüber Mietern: Da die Daten Ihrer Mieterinnen und Mieter nicht bei diesen selbst erhoben werden, müssen Sie sie nach Art. 14 DSGVO über die Verarbeitung informieren — grundsätzlich innerhalb eines Monats. Für den Portalzugang stellen wir Ihnen dafür eine fertige Information bereit, die Sie weitergeben oder verlinken können: Datenschutz für Mieterinnen und Mieter. Sie ersetzt Ihre eigene Information über die Verarbeitung außerhalb des Portals nicht. Beim Verkauf eines Objekts stellt Ihnen die App außerdem eine Vorlage bereit, mit der Sie Ihre Mieterinnen und Mieter über den Eigentümerwechsel informieren können.
Ihre Informationspflicht gegenüber Eigentümern und Schlüsselempfängern: Erheben Sie Daten bei der betroffenen Person selbst — etwa beim Eigentümer im Zuge des Verwaltungsmandats oder bei der Person, der Sie einen Schlüssel aushändigen —, informieren Sie sie nach Art. 13 DSGVO zum Zeitpunkt der Erhebung; erhalten Sie die Daten von anderer Seite, nach Art. 14 DSGVO. Die Schlüsselquittung der App trägt dafür einen Hinweis, der Sie als Aussteller nennt (Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer, Rechte). Er ersetzt Ihre eigene Datenschutzinformation nicht. Laden Sie einen Eigentümer in das Eigentümerportal ein, informieren Sie ihn vorher über die Verarbeitung im Portal; dafür stellen wir Ihnen eine fertige Information bereit, die Sie weitergeben oder verlinken können: Datenschutz für Eigentümerinnen und Eigentümer. Sie ersetzt Ihre eigene Information über die Verarbeitung außerhalb des Portals nicht.
Ein Datenschutzbeauftragter ist gemäß § 38 BDSG nicht bestellt, da die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Benennungspflicht derzeit nicht vorliegen (weniger als 20 Personen sind ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt).
02Allgemeines zur Datenverarbeitung
Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Nutzer grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen App sowie unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der DSGVO, insbesondere Art. 6 Abs. 1. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen dieser Datenschutzerklärung.
03Verarbeitete Daten
Wir verarbeiten folgende Datenkategorien:
- Kontodaten (E-Mail, User-ID, Authentifizierungsdaten): Zur Bereitstellung des Nutzerkontos und der Anmeldung. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung).
- Profildaten (Name, Profilbild, Nutzungsart des Kontos — eigene Objekte, Verwaltung für andere oder beides): Zur Personalisierung der App-Oberfläche und um die zur Nutzungsart passenden Bereiche anzuzeigen. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
- Immobiliendaten (Adressen, Stammdaten, Mietinformationen, Fotos): Zur Verwaltung des Immobilienportfolios. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
- Finanzdaten (Einnahmen, Ausgaben, Kreditraten, Bankkonten, Belege): Zur Bereitstellung der Finanzverwaltung und Auswertungen. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
- Eigentümer- und Mandatsdaten (Eigentumsverhältnisse mit Anteil und Zeitraum; Bankverbindung, Kontoinhaber und Zustellweg des Eigentümers; Verwaltungsmandate mit Laufzeit, Vergütung und Vollmacht): Zur Verwaltung von Objekten für deren Eigentümer. Die Bankverbindung zeigt die App nur maskiert an; vollständig erst, wenn Sie sie ausdrücklich aufrufen. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
- Daten der WEG-Verwaltung (Gemeinschaft, Eigentümer mit Einheiten, Miteigentumsanteilen und Stimmrechten, Verwaltungsbeirat; Versammlungen mit Einladung, Anwesenheit, Vollmachten, Abstimmung, Niederschrift und Beschluss-Sammlung; Konten, Umsätze und Buchungen der Gemeinschaft; Wirtschaftsplan, Hausgeldforderungen, Zahlungen und Rückstände je Einheit; Jahresabrechnung; Schreiben an die Eigentümer samt Versandnachweis; Export der Akte mit Nachweis): Zur Verwaltung von Gemeinschaften der Wohnungseigentümer mit dem Zusatzmodul. E-Mails an Eigentümer versenden wir in Ihrem Namen und Auftrag; dabei erhält unser E-Mail-Dienstleister Empfängeradresse und Inhalt. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
- Eigentümerportal (je Einladung: eingeladener Kontakt, Zustellweg E-Mail oder Brief, bei E-Mail die Empfängeradresse, Gültigkeit, Zeitpunkt von Einladung, Einlösung und Widerruf, Grund des Widerrufs, einladende Person; Link und Code nur als nicht umkehrbarer Prüfwert; nach der Einlösung die Verknüpfung mit dem Benutzerkonto des Eigentümers und — falls bestätigt — dessen E-Mail-Adresse; Einstellungen je Objekt; Freigaben von Dokumenten an alle oder einzelne Eigentümer; Zähler der Fehlversuche beim Einlösen je Konto und IP-Adresse): Damit Sie Eigentümern Angaben zu ihrem Eigentum und Unterlagen im Portal zugänglich machen können. Den Brief mit Code erzeugen wir einmalig für Sie und speichern ihn nicht. Welche Unterlagen ein Eigentümer öffnet, zeigen wir Ihnen nicht an. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; die Daten der Eigentümer verarbeiten wir in Ihrem Auftrag (Abschnitt 01), das Benutzerkonto des Eigentümers in eigener Verantwortung (Abschnitt 01, „Eigentümerportal“); die Zähler der Fehlversuche verarbeiten wir in eigener Verantwortung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Schutz vor dem Erraten von Codes) und löschen sie nach zwei Tagen.
- Schlüsselverwaltung (Schlüsselbestand und Verwahrort; Ausgabe, Rückgabe, Verlust und Aussonderung; Name und Firma des Empfängers, Zweck, vereinbarte Rückgabe; Unterschrift des Empfängers als Bild, ohne Schreibdynamik; Tag der Zustimmung des Mieters; Name der ausgebenden Person): Zur nachvollziehbaren Verwaltung der Schlüssel Ihrer Objekte und zur Erstellung von Quittungen. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
- Herausgabe von Unterlagen (Herausgabe-Paket als ZIP-Datei mit den für einen Eigentümer geführten Unterlagen und Daten; je Herausgabe ein Nachweis mit Zeitpunkt, erstellender Person, Mandat, Stichtag, Namen der Empfänger, Objekten, Zahl der Dateien, Größe und Prüfsumme der Datei sowie — wenn Sie sie eintragen — Tag und Empfänger der Übergabe und einer Notiz; Übergabequittung als PDF): Damit Sie Ihre Pflicht erfüllen können, einem Eigentümer die für ihn geführten Unterlagen und Daten herauszugeben (§§ 667, 675 BGB), und die Übergabe nachweisen können. Die Paket-Datei speichern wir in Google Cloud Storage (Abschnitt 04). Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; die im Paket enthaltenen Daten Dritter verarbeiten wir in Ihrem Auftrag (Abschnitt 01).
- Dokumente (hochgeladene Dateien im Cloud Storage): Zur Bereitstellung des Dokumentenarchivs. Dateien werden in Google Cloud Storage unter nutzerspezifischen Pfaden gespeichert. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
- KI- und Texterkennungsdaten (an Google Cloud Vision zur Texterkennung und an Google Gemini AI übermittelte Belegbilder und Inhalte): Zur automatischen Erfassung von Belegen (Betrag, Zeitraum, Kostenart), zur Erstellung von Nebenkostenabrechnungen, zur Dokumentenkategorisierung und zum Auslesen hochgeladener Mietverträge. Beim Mietvertrag liest die KI Namen und Kontaktdaten der Mieterinnen und Mieter, Mietbeginn und -ende, Miete, Vorauszahlungen, Kaution, Fälligkeit, Kündigungsfrist sowie Staffel- oder Indexvereinbarungen aus und schlägt sie für das Vertragsformular vor. Gespeichert wird erst, wenn Sie das Formular bestätigen; den Vertrag als PDF legen wir dann in Ihrem Dokumentenarchiv ab. Die übermittelten Daten werden nicht dauerhaft bei Google gespeichert. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung, da KI-gestützte Funktionen wie die Nebenkostenabrechnung integraler Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind).
- Annahme der AGB (Zeitpunkt der Zustimmung, Fassung der AGB, des Auftragsverarbeitungsvertrags und der Datenschutzerklärung, Fassung des Hinweistexts, Weg der Zustimmung — Start der Testphase, Zustimmung zu einer neuen Fassung, Bestellung eines Abonnements oder Annahme einer Einladung als Mitarbeiter —, beim Abonnement zusätzlich, ob Sie den sofortigen Beginn verlangt haben): Zum Nachweis, dass und in welcher Fassung die AGB Vertragsbestandteil geworden sind (Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO). Bei einer Bestellung vermerken wir die Fassung der AGB und die Kennung des Nachweises zusätzlich bei unserem Zahlungsdienstleister Stripe. Nach dem Start der Testphase schicken wir Ihnen an Ihre bestätigte E-Mail-Adresse eine Bestätigung des Nutzungsvertrags mit der Angabe der geltenden Fassungen und der Widerrufsbelehrung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO in Verbindung mit § 312f Abs. 2 BGB).
- Abonnementdaten (gewählter Tarif, Abrechnungszeitraum): Zur Verwaltung des Abonnements und der Zugangsberechtigungen. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
- Gerätekennungen (FCM-Token): Bei Aktivierung von Push-Benachrichtigungen wird ein gerätespezifisches FCM-Token (Firebase Cloud Messaging) erhoben, in der Nutzerdatenbank gespeichert und zur Zustellung von App-Benachrichtigungen verwendet. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung, soweit Benachrichtigungen Vertragsbestandteil sind) bzw. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung über die Betriebssystem-Berechtigungsabfrage).
- Kündigungs- und Widerrufserklärungen (Name, E-Mail-Adresse, Angaben zum Vertrag, bei der Kündigung zusätzlich Kündigungsart, gewünschter Termin sowie freiwillig Anschrift, Kundennummer und Grund; Datum und Uhrzeit des Eingangs; unsere Entscheidung über eine Erstattung oder Rückabwicklung): Wenn Sie über die Kündigungsseite (immomvp.de/kuendigen), die Widerrufsseite (immomvp.de/widerrufen) oder auf anderem Weg kündigen oder widerrufen, speichern wir Ihre Erklärung, um den Eingang gesetzlich zu bestätigen (§ 312k Abs. 4, § 356a Abs. 4 BGB), die Kündigung oder den Widerruf umzusetzen und den Vorgang nachweisen zu können. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit wir den Vertrag beenden oder rückabwickeln. Löschen Sie Ihr Konto, entfernen wir die Zuordnung zum Konto; die Erklärung selbst bleibt bis zum Ende der unten genannten Frist als Nachweis erhalten.
- Unternehmensangaben beim Abschluss (Firmenname und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer): Kaufen Sie im Bezahlvorgang unseres Zahlungsdienstleisters Stripe als Unternehmen, können Sie freiwillig Firmennamen und USt-IdNr. angeben. Stripe weist sie auf Ihren Rechnungen aus. Wir speichern sie zusätzlich, denn das gesetzliche Widerrufsrecht steht nur Verbrauchern zu: Widerrufen Sie, prüfen wir anhand dieser Angaben – und, falls vorhanden, der Firmendaten in Ihrem Profil (Firmenstammdaten, Briefkopf) –, ob Sie als Unternehmen gekauft haben. Diese Prüfung trifft immer ein Mensch, nie ein Automat. Die Angaben ändern weder Preis noch Umsatzsteuer. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragsdurchführung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (unser berechtigtes Interesse, einen Widerruf richtig zu beurteilen).
- Rechnungsanschrift (Name, Anschrift, Land): Im Bezahlvorgang unseres Zahlungsdienstleisters Stripe geben Sie eine Rechnungsanschrift an. Die Angabe ist erforderlich, weil eine Rechnung den Namen und die Anschrift des Empfängers enthalten muss (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG); ohne sie können Sie kein kostenpflichtiges Abonnement abschließen. Stripe weist die Anschrift auf Ihren Rechnungen aus. Wir selbst speichern davon nur das Land als zweistelligen Ländercode. Damit erkennen wir, ob für Ihre Rechnung ein anderes Umsatzsteuerrecht als das deutsche gilt. Die Anschrift selbst speichern wir nicht in unserem System. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragsdurchführung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzliche Pflichten zur Rechnung und zur Besteuerung).
- Bestätigung beim Rundschreiben (Kennung Ihres Kontos und der handelnden Person, Zeitpunkt, Wortlaut und Version der Bestätigung, gültige Fassung der AGB, Prüfsumme der Vorlage aus Betreff und Text vor dem Einsetzen der Platzhalter, Zahl der Empfänger, Absendername und Antwortadresse; Speicherdauer siehe Abschnitt 08): Bevor Sie ein Rundschreiben versenden, bestätigen Sie, dass es keine Werbung enthält und das Miet- bzw. Verwaltungsverhältnis betrifft (AGB §2d). Diese Bestätigung speichern wir, um im Fall von Beschwerden oder Ansprüchen Dritter nachweisen zu können, dass und wann Sie sie abgegeben haben. Den Inhalt des Rundschreibens enthält der Nachweis nicht, nur dessen Prüfsumme. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (unser berechtigtes Interesse, uns gegen Ansprüche wegen des Inhalts von Mitteilungen zu verteidigen, die wir nur technisch übermitteln).
- Beschwerden und Unzustellbarkeit beim Rundschreiben (Kennung Ihres Kontos, Art der Meldung, Zeitpunkt, Kennung des Rundschreiben-Auftrags; Speicherdauer siehe Abschnitt 08): Meldet ein Empfänger eines Ihrer Rundschreiben dieses bei seinem E-Mail-Anbieter als Spam oder ist eine Empfängeradresse dauerhaft nicht erreichbar, erhalten wir darüber eine Meldung unseres E-Mail-Dienstleisters. Diese Meldung speichern wir zu Ihrem Konto, ohne die Adresse des Empfängers und ohne den Inhalt der E-Mail. Zusammen mit der Zahl Ihrer versendeten Rundschreiben und Empfänger werten wir sie aus, um Missbrauch des Rundschreibens (etwa unerlaubte Werbung) zu erkennen; fällt ein Konto auf, prüfen wir es und können den Versand von Rundschreiben nach unseren AGB (§2d) sperren. Eine Sperre erfolgt nie automatisch. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (unser berechtigtes Interesse, unseren Dienst und die Zustellbarkeit der E-Mails aller Nutzer vor Missbrauch zu schützen und uns gegen Ansprüche Dritter zu verteidigen).
- Gruppen-Chats (Name der Gruppe und der Datenraum, zu dem sie gehört; Mitglieder mit ihrer Rolle in der Gruppe, Administrator oder Mitglied, und den Zeitpunkten von Beitritt und gegebenenfalls Austritt; zu jeder Nachricht Absender, Zeitpunkt und Art; bei einer Einladung die E-Mail-Adresse der eingeladenen Person, die einladende Person, Zeitpunkt, Gültigkeit und Stand der Einladung; Gerätekennungen und öffentliche Schlüssel der Mitglieder; Speicherdauer siehe Abschnitt 08): In einem Gruppen-Chat schreiben mehrere Nutzer miteinander. Eine Gruppe legt ein Nutzer mit dem passenden Tarif an. Teilnehmen kann auch, wer ein Partnerkonto hat. Für den Betrieb der Gruppen, also für die Konten der Mitglieder, die Mitgliederliste, den Namen der Gruppe, die Zustellung und den Schutz vor Missbrauch, sind wir selbst verantwortlich, weil eine Gruppe mehreren voneinander unabhängigen Nutzern dient und weiterbesteht, wenn einer von ihnen geht. Was ein Mitglied schreibt und teilt, verantwortet es inhaltlich selbst. Datenschutzrechtlich gilt: Für Inhalte, die eine Verwaltung über ihr Konto teilt, ist sie Verantwortlicher und wir sind ihr Auftragsverarbeiter. Für das Speichern und Zustellen der Inhalte eines Partnerkontos sind wir selbst verantwortlich; für die Weitergabe von Daten anderer Personen ist daneben das Mitglied verantwortlich, das sie teilt. Im laufenden Betrieb können wir Inhalte nicht lesen. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Nutzungsvertrag). Für die Einladung einer Person per E-Mail-Adresse gilt Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (unser berechtigtes Interesse und das der einladenden Person an der Zusammenarbeit in der Gruppe).
Was wir lesen können. Nachrichten und Dateien in Gruppen sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt. Ihren Inhalt können wir im laufenden Betrieb nicht lesen. Nicht verschlüsselt sind die Angaben, die unser Server für den Betrieb der Gruppe braucht. Wir können sie lesen: den Namen der Gruppe, den Datenraum, zu dem die Gruppe gehört, die Mitgliederliste mit den Rollen, die Zeitpunkte von Beitritt und Austritt sowie Absender und Zeitpunkt jeder Nachricht. Bitte geben Sie einer Gruppe deshalb keinen Namen, der Mieter oder andere Personen erkennen lässt. Die App weist beim Anlegen darauf hin. Soweit unser Chat als Telekommunikationsdienst gilt, wahren wir das Fernmeldegeheimnis (§ 3 TDDDG): Von Inhalt und näheren Umständen eines Chats verschaffen wir uns nur die Kenntnis, die Betrieb und Schutz unserer Systeme erfordern.
Wer was sieht. Die Mitglieder einer Gruppe sehen Name, Profilbild und Rolle der anderen Mitglieder. Wer neu in eine Gruppe kommt, sieht nur die Nachrichten und Dateien ab seinem Beitritt, frühere nicht. Wer eine Gruppe verlässt oder aus ihr entfernt wird, kann neue Nachrichten nicht mehr lesen. Was ein Mitglied sehen kann, kann es auch speichern oder weitergeben. Dafür ist es selbst verantwortlich. Eine Gruppe hat höchstens 50 Mitglieder.
Geräte. Die App verschlüsselt jede Gruppennachricht für jedes Mitglied einzeln, und zwar für höchstens fünf Geräte je Mitglied. Gewählt werden die zuletzt genutzten Geräte, die in den letzten 90 Tagen aktiv waren. Hat ein Mitglied in dieser Zeit kein aktives Gerät, wird sein zuletzt genutztes Gerät gewählt. Ein Gerät außerhalb dieser Auswahl und ein Gerät, das erst später hinzukommt, kann die Nachricht nicht lesen. Wer die App noch nie geöffnet hat, hat noch keinen Schlüssel. Er kann Nachrichten, die vor dem ersten Öffnen geschrieben wurden, nie lesen. Die App zeigt ihn in der Mitgliederliste als „Noch nicht aktiv“.
Was die Verschlüsselung nicht leistet. Die öffentlichen Schlüssel der Geräte und die Mitgliederliste einer Gruppe liefert unser Server an die Apps. Die App kann nicht selbst prüfen, ob ein Schlüssel wirklich zu der genannten Person gehört. Sicherheitsnummern, mit denen Mitglieder das untereinander vergleichen könnten, gibt es nicht. Die Verschlüsselung schützt Inhalte im laufenden Betrieb vor uns und vor jedem, der nur den Speicher einsieht. Sie schützt nicht vollständig vor jemandem, der unseren Server unbefugt verändert. Er könnte einer Gruppe ein Mitglied oder einem Mitglied ein weiteres Gerät unterschieben und danach geschriebene Nachrichten mitlesen. Das wäre für die Mitglieder nicht in jedem Fall erkennbar. Ein zusätzliches Gerät bei einem Mitglied zeigt die App zum Beispiel nicht an. Das gilt für alle Chats, auch für Chats zwischen zwei Personen. Wie wir den Server schützen, steht in Anlage 1 des Auftragsverarbeitungsvertrags.
Push-Mitteilungen und E-Mails. Darin stehen keine Inhalte. Eine Push-Mitteilung nennt den Namen des Absenders und den Satz „Neue Nachricht in einer Gruppe“, nie den Namen der Gruppe. Push-Mitteilungen stellt Firebase Cloud Messaging zu (Abschnitt 04). Eingeladene Personen schreiben wir nicht an.
Wenn Sie in eine Gruppe eingeladen wurden. Lädt eine Administratorin oder ein Administrator Sie über Ihre E-Mail-Adresse ein, hat sie oder er uns diese Adresse mitgeteilt, nicht Sie selbst (Art. 14 DSGVO). Zweck ist allein, Ihre Anmeldung dieser Einladung zuzuordnen. Unser berechtigtes Interesse und das der einladenden Person ist die Zusammenarbeit in der Gruppe (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Wir schreiben Ihnen nicht und geben die Adresse dafür auch nicht an einen E-Mail-Dienstleister weiter. Den Link schickt Ihnen die einladende Person selbst, über einen Weg ihrer Wahl; für diese Nachricht ist sie verantwortlich. Solange die Einladung offen ist, sehen die Administratorinnen und Administratoren der Gruppe Ihre Adresse. Eine Einladung gilt 14 Tage. Nennt ein Administrator die Adresse erneut, beginnt die Frist neu, höchstens bis 21 Tage nach der ersten Nennung für diese Einladung. Wird eine Einladung widerrufen oder läuft sie ab, kann eine Administratorin oder ein Administrator Sie erneut einladen. Das ist eine neue Einladung mit eigener Frist. Läuft sie ab oder wird sie widerrufen, löschen wir sie samt Adresse spätestens in der folgenden Nacht. Nehmen Sie sie an oder lehnen Sie sie ab, löschen wir sie 30 Tage danach. Zum Schutz vor Missbrauch zählen wir Einladungen an dieselbe Adresse. Dafür speichern wir für kurze Zeit einen Hashwert der Adresse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Per E-Mail an datenschutz@immomvp.de können Sie weitere Einladungen jederzeit stoppen. Offene Einladungen lassen sich dann nicht mehr annehmen. Damit Einladende nicht erfahren, dass Sie widersprochen haben, bleibt eine schon offene Einladung für die Administratorinnen und Administratoren sichtbar, bis ihre Frist abläuft. Nennt jemand Ihre Adresse danach erneut, speichern wir sie ebenso und löschen sie nach den oben genannten Fristen. Dauerhaft speichern wir nur einen Hashwert Ihrer Adresse, bis Sie uns bitten, die Sperre aufzuheben (Art. 6 Abs. 1 lit. f und c DSGVO). Ihre Rechte nach Art. 15 bis 21 DSGVO richten Sie an uns: datenschutz@immomvp.de. Sie können sich außerdem bei einer Aufsichtsbehörde beschweren (Abschnitt 10).
Links in Nachrichten. Ein Link auf ein Objekt, eine Einheit, einen Vertrag, ein Dokument, eine Aufgabe oder einen Schaden enthält nur Kennungen, keine Inhalte. Er steht in der verschlüsselten Nachricht. Öffnet ein Mitglied ihn, fragt seine App bei uns an, was dieses Mitglied sehen darf. Dabei erfahren wir die Art und die Kennung des Inhalts. Was angezeigt wird, richtet sich allein nach den Rechten dessen, der den Link öffnet. Ein Link gibt keine Rechte. Fehlt das Recht, zeigt die App „Kein Zugriff“.
- Melden und Blockieren im Chat (bei einer Meldung: die gemeldete Nachricht oder, wenn Sie eine Person melden, bis zu zehn Nachrichten dieser Person aus dem Chat, die Sie vor dem Absenden weglassen können, jeweils im Klartext und mit dem Schlüssel genau dieser Nachrichten; bei Bildern und Dateien zusätzlich Dateiname, Bildunterschrift und Dateityp; der von Ihnen gewählte Grund, Ihr freiwilliger Kommentar mit höchstens 1.000 Zeichen, der Zeitpunkt, die Kennungen Ihres Kontos, des Kontos der gemeldeten Person und des Chats sowie die Angabe, ob Sie die Person zugleich blockiert haben; beim Blockieren: wer wen wann blockiert hat; Speicherdauer siehe Abschnitt 08): Nachrichten im Chat sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt; ihren Inhalt können wir im laufenden Betrieb nicht lesen. Melden Sie eine Nachricht oder eine Person, übermittelt Ihre App uns die gemeldeten Nachrichten im Klartext zusammen mit dem Schlüssel genau dieser Nachrichten. Damit prüfen wir, dass der Text so gesendet wurde. Andere Nachrichten des Chats können wir mit diesen Schlüsseln nicht entschlüsseln. Ein gemeldetes Bild oder eine gemeldete Datei können wir mit diesem Schlüssel ansehen; eine Kopie legen wir dafür nicht an. Wir prüfen jede Meldung in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Verstößt ein Inhalt gegen unsere AGB (§ 08), die Nutzungsbedingungen Mieterportal (§ 06) oder die Nutzungsbedingungen Partnerkonto (Abschnitt 06), können wir die gemeldeten Nachrichten löschen und den Chat-Zugang der Person sperren (AGB § 13). Jede Meldung prüft ein Mensch; automatisiert entscheiden wir nicht. Löschen wir Nachrichten oder sperren wir einen Chat-Zugang, teilen wir das der betroffenen Person per E-Mail mit Begründung mit. Die meldende Person erhält per E-Mail das Ergebnis der Prüfung. Meldungen sehen nur wir, nicht Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter. An unser Support-Postfach geht lediglich ein Hinweis, dass eine Meldung eingegangen ist, ohne Inhalt und ohne Namen. Die gemeldete Person erfährt nicht, wer sie gemeldet hat. Eine Person, die Sie blockieren, benachrichtigen wir darüber nicht. In einer Gruppe geben Sie bei der Meldung zusätzlich an, welche Person Sie melden, und die App schickt uns zu jeder gemeldeten Nachricht deren Schlüssel. Die anderen Mitglieder der Gruppe erfahren von einer Meldung oder einer Blockierung nichts. Eine Blockierung hält die blockierte Person nicht davon ab, in der Gruppe zu schreiben. Sie verhindert, dass Sie und die Person künftig gemeinsam in eine Gruppe aufgenommen werden oder eine solche Einladung annehmen können. Für Meldungen und Blockierungen sind wir selbst Verantwortlicher, auch wenn die gemeldeten Nachrichten sonst zu den Daten gehören, die wir in Ihrem Auftrag verarbeiten (Abschnitt 01). Zweck ist, Nutzer vor Belästigung und rechtswidrigen Inhalten zu schützen und unsere Nutzungsbedingungen durchzusetzen. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (unser berechtigtes Interesse an einem sicheren Betrieb des Chats und am Schutz der Nutzer); für Ihre eigenen Angaben beim Melden und Blockieren zusätzlich Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, weil wir Ihnen diese Funktionen als Teil des Nutzungsvertrags bereitstellen. Soweit die Regeln für Hostingdienste uns zu Meldewegen und Mitteilungen verpflichten (Art. 16 und 17 der Verordnung (EU) 2022/2065), ist Rechtsgrundlage auch Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Bei Verdacht einer Straftat gegen das Leben oder die Sicherheit einer Person geben wir die nötigen Angaben an die Strafverfolgungsbehörden weiter (Art. 18 der Verordnung, Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO).
- Support-Anfragen (Name, sofern angegeben, E-Mail-Adresse, gewähltes Thema, Ihre Nachricht sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs): Wenn Sie uns über das Support-Formular (immomvp.de/support) schreiben, verwenden wir Ihre Angaben ausschließlich, um Ihre Anfrage zu beantworten. Ihre Anfrage speichern wir in unserer Datenbank. Über unseren E-Mail-Dienstleister Resend (Abschnitt 04) versenden wir lediglich eine interne Benachrichtigung über den Eingang an unser Support-Postfach; unsere Antwort senden wir Ihnen aus diesem Postfach, das bei Google Workspace (Google Ireland Ltd., Abschnitt 04) betrieben wird. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit Ihre Anfrage einen bestehenden Vertrag mit uns oder dessen Anbahnung betrifft, im Übrigen Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (unser berechtigtes Interesse, Anfragen zu beantworten).
- Nutzungsanalysedaten (Ereignistyp, Zeitstempel, pseudonyme Nutzer-ID und Nutzerrolle, technische Metadaten wie App-Version und Plattform): Zur Analyse der App-Nutzung, Fehlerdiagnose und Produktverbesserung über PostHog. Erfasst werden ausschließlich ereignisbasierte Nutzungsdaten (z. B. „Objekt angelegt", „Bericht erstellt") ohne Inhaltsdaten: keine Bildschirmaufnahmen (Session Replay wird nicht eingesetzt), keine Namen oder E-Mail-Adressen, keine Objektadressen, keine Geldbeträge und keine Freitexte. Sind Sie über eine Werbeanzeige (z. B. Meta, Google) zu uns gekommen, erfassen wir zusätzlich die Kampagnen-Kennung des Links (Quelle, Medium, Kampagne, Anzeigenvariante, gebuchtes Suchwort). Klick-Kennungen der Werbenetzwerke (gclid, fbclid) werden nicht übermittelt; erfasst wird nur, ob ein solcher Klick vorlag. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), die über unser Consent-Management-System eingeholt wird.
04Auftragsverarbeiter
Zur Bereitstellung der App setzen wir folgende Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO ein. Mit allen Dienstleistern wurden Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) geschlossen:
- Auth0 (Okta Inc.): Authentifizierung und Kontoverwaltung.
- Google Cloud Platform (Google Ireland Ltd., Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland): Hosting der Backend-Anwendung auf Cloud Run, Speicherung von Dokumenten in Cloud Storage. Verarbeitungsregion der Backend-Anwendung (Cloud Run) und Speicherort der Dokumente (Cloud Storage): europe-west3 (Frankfurt am Main, Deutschland).
- Google Vertex AI Platform (Google Ireland Ltd.): Verarbeitung von KI-Funktionen (Nebenkostenabrechnung, Dokumentenkategorisierung, Auslesen von Mietverträgen) über Google Cloud Vertex AI auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Verarbeitungsregion: europe-west3 (Frankfurt am Main, Deutschland); die Anfragen gehen an den regionalen Endpunkt dieser Region, nicht an den globalen.
- Google Cloud Vision (Google Ireland Ltd.): Texterkennung (OCR) auf hochgeladenen Belegen und Dokumenten, damit Betrag, Zeitraum und Kostenart automatisch erfasst werden können, sowie auf eingescannten Mietverträgen, deren Angaben wir als Vorschlag für das Vertragsformular auslesen. Digital erstellte PDF-Dateien lesen wir auf unseren eigenen Servern aus, ohne sie an Cloud Vision zu übermitteln. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Verarbeitungsregion: Europäische Union — wir nutzen ausschließlich den EU-Endpunkt des Dienstes, für den Google die Speicherung und Verarbeitung allein innerhalb der EU zusichert.
- NeonDB (Neon Inc.): PostgreSQL-Datenbank für Nutzer-, Immobilien-, Finanz- und Nachrichtendaten.
- Firebase Hosting (Google Ireland Ltd.): Auslieferung der Web-Anwendung über ein global verteiltes Content Delivery Network; Firebase Hosting hat keine wählbare Verarbeitungsregion. Ausgeliefert werden ausschließlich statische Dateien (HTML, CSS, JavaScript, Bilder, Schriftarten). Konto- und Inhaltsdaten werden hier nicht verarbeitet; wie bei jedem Webserver fallen beim Abruf die IP-Adresse und technische Verbindungsdaten des abrufenden Geräts an.
- Firebase Cloud Messaging / FCM (Google Ireland Ltd.): Zustellung von Push-Benachrichtigungen auf mobilen und Web-Geräten. Hierzu werden FCM-Tokens (Gerätekennungen) auf unseren Servern gespeichert und an den FCM-Dienst übermittelt. Firebase Cloud Messaging ist ein weltweit betriebener Zustelldienst ohne wählbare Verarbeitungsregion; an ihn übermittelt werden das Gerätetoken sowie Titel und Text der jeweiligen Benachrichtigung.
- Google Workspace (Google Ireland Ltd.): Betrieb unseres E-Mail-Postfachs support@immomvp.de. Dort gehen die Benachrichtigungen über Support-Anfragen ein, und aus diesem Postfach beantworten wir sie. Verarbeitet werden die Angaben aus Ihrer Anfrage und unsere Korrespondenz mit Ihnen. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b bzw. lit. f DSGVO (siehe Abschnitt 03, „Support-Anfragen“).
- Resend, Inc. (USA): Versand von Transaktions-E-Mails (z. B. E-Mail-Verifizierung, Einladungen, Hinweise zum Ablauf der Testphase) sowie — im Auftrag unserer Nutzer — von Schreiben an deren Mieter, Eigentümer und Kontakte, etwa Mahnungen, Nebenkostenabrechnungen, Rundschreiben, Übergabe-Links an Erwerber und Einladungen ins Eigentümerportal. Verarbeitet werden Name und E-Mail-Adresse des Empfängers, der jeweilige Nachrichteninhalt samt Anhang sowie Name, Anschrift, Antwortadresse und die hinterlegten Pflichtangaben (etwa Rechtsform, Registerangaben, Geschäftsführung) des Absenders. Für Mahnungen und Nebenkostenabrechnungen werden zusätzlich die Zustellereignisse (versendet, angenommen, unzustellbar) als Zugangsnachweis gespeichert; das Öffnen von E-Mails wird nicht erfasst. Die Übermittlung in die USA erfolgt auf Grundlage der in Abschnitt 06 beschriebenen Garantien.
- PostHog Inc. (EU-Infrastruktur, eu.i.posthog.com): Ereignisbasierte Nutzungsanalyse zur Verbesserung der App-Qualität, ausschließlich auf Grundlage einer vorab erteilten Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Session Replay (Bildschirmaufzeichnung) wird nicht eingesetzt; erfasst werden ausschließlich Nutzungsereignisse ohne Inhaltsdaten, einschließlich der Auswertung, welche Werbekampagne zu Registrierungen und Abschlüssen führt. Die Datenverarbeitung erfolgt auf EU-Servern.
Vertragspartner für sämtliche Google-Dienste ist die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Google Ireland setzt die Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA, als Unterauftragsverarbeiter ein. Grundlage der Verarbeitung sind die Datenverarbeitungsbedingungen von Google Cloud (Cloud Data Processing Addendum), von Firebase bzw. von Google Workspace, die jeweils die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission einbeziehen.
05Externe Dienste (Drittanbieter)
Für die Adressvorschläge bei der Eingabe von Immobilienadressen nutzen wir den Dienst Google Places (Google Ireland Limited). Der Aufruf erfolgt ausschließlich über unsere eigenen Server: Ihr Endgerät verbindet sich nicht mit Google, es werden keine Google-Cookies oder vergleichbaren Kennungen auf Ihrem Gerät gespeichert oder ausgelesen, und Ihre IP-Adresse wird nicht an Google übermittelt. An Google gelangt lediglich der von Ihnen eingegebene Adress-Teiltext, verbunden mit der IP-Adresse unseres Servers. Eine Einwilligung nach § 25 TDDDG ist dafür nicht erforderlich, weil kein Zugriff auf Ihre Endeinrichtung stattfindet. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung). Es gelten ergänzend die Datenschutzhinweise von Google: policies.google.com/privacy.
Für die Abwicklung kostenpflichtiger Abonnements setzen wir den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Dublin, Irland) ein. Zahlungsdaten (z. B. Kartendaten) werden direkt von Stripe als eigenständigem datenschutzrechtlich Verantwortlichen erhoben und verarbeitet; auf unseren Servern werden keine Zahlungsdaten gespeichert. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung). Es gelten die Datenschutzhinweise von Stripe: stripe.com/de/privacy.
06Datenübermittlung in Drittländer
Einige unserer Auftragsverarbeiter (insbesondere Google und Auth0/Okta) haben ihren Hauptsitz in den USA. Eine Übermittlung personenbezogener Daten in die Vereinigten Staaten kann daher nicht ausgeschlossen werden.
Das gilt insbesondere für Okta Inc. (Auth0) und Resend, Inc. (E-Mail-Versand). Resend ist nach eigener Angabe unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert; ergänzend haben wir mit Resend die Standardvertragsklauseln vereinbart.
Die Datenübermittlung in die USA erfolgt auf Grundlage der Standardvertragsklauseln der EU-Kommission gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO, die wir mit den jeweiligen Dienstleistern vereinbart haben. Soweit ein Empfänger zusätzlich unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert ist, stützt sich die Übermittlung ergänzend auf den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission gemäß Art. 45 DSGVO. Wir stellen sicher, dass alle eingesetzten Dienstleister ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleisten.
Wir weisen darauf hin, dass trotz des EU-US Data Privacy Frameworks Restrisiken bestehen: US-Behörden können unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. nach FISA Section 702) auf bei US-Unternehmen gespeicherte Daten zugreifen. Der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission gilt fort — das Gericht der Europäischen Union hat eine Klage dagegen im September 2025 abgewiesen —, ist aber weiterhin Gegenstand eines Rechtsmittels beim Europäischen Gerichtshof. Zudem haben sich seit Anfang 2025 zwei Stützen des Beschlusses geschwächt: das Privacy and Civil Liberties Oversight Board (PCLOB) ist ohne Beschlussfähigkeit, und der US Supreme Court hat am 29. Juni 2026 (Trump v. Slaughter) entschieden, dass der Präsident die Mitglieder der Federal Trade Commission — der für die Durchsetzung des Data Privacy Framework zuständigen Behörde — ohne Angabe von Gründen abberufen darf. Entfällt der Angemessenheitsbeschluss, tragen die vereinbarten Standardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO die Übermittlung eigenständig weiter. Auf Anfrage informieren wir Sie über die im Einzelfall eingesetzten Schutzmaßnahmen: datenschutz@immomvp.de.
07Cookies und lokale Speicherung
Die Web-Version der App verwendet technisch notwendige Cookies und lokale Speichermechanismen (Local Storage) für die Authentifizierung und Sitzungsverwaltung. Diese sind für den Betrieb der Anwendung zwingend erforderlich. Eine Einwilligung gemäß § 25 TDDDG ist für rein technisch notwendige Cookies nicht erforderlich (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG).
Darüber hinaus setzt die Web-Version den Analyse-Dienst PostHog ein (EU-Infrastruktur unter eu.i.posthog.com). PostHog erfasst ausschließlich ereignisbasierte Nutzungsdaten; Session Replay (Bildschirmaufzeichnung) wird nicht eingesetzt. Die Einbindung von PostHog und die damit verbundene Speicherung von Informationen auf Ihrem Endgerät erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung (§ 25 Abs. 1 TDDDG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), die über unser Consent-Management-System (Einwilligungs-Banner) eingeholt wird. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen – entweder über die Einstellungen der App oder per E-Mail an datenschutz@immomvp.de.
Kampagnen-Parameter in der Adresse werden vor Ihrer Einwilligung weder gespeichert noch übermittelt; sie bleiben nur im Arbeitsspeicher des Browsers und werden ohne Einwilligung verworfen. Werbe-Pixel (z. B. Meta-Pixel, Google-Tag) setzen wir nicht ein; Meta und Google erhalten von uns keine Daten.
Die mobile App speichert Authentifizierungsdaten lokal auf dem Gerät des Nutzers. Marketing-Cookies werden nicht eingesetzt.
08Speicherdauer
Wir speichern personenbezogene Daten nur so lange, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist:
- Kontodaten: Bis zur Löschung des Kontos durch den Nutzer, zuzüglich einer Wiederherstellungsfrist von 14 Tagen, in der das Konto über einen Wiederherstellungs-Link reaktiviert werden kann. Danach werden die Daten endgültig gelöscht.
- Profildaten: Bis zur Löschung des Kontos.
- Annahme der AGB: Bis zur Löschung des Kontos. Bei einem Abonnement bleiben die Fassung der AGB und die Kennung des Nachweises bei Stripe gespeichert; dort gelten dessen Aufbewahrungsfristen für Zahlungsdaten.
- Bestätigung zum Start der Testphase: Die einzelne E-Mail (Empfängeradresse, Inhalt, Versandstatus) löschen wir 30 Tage nach dem Versand oder dem gescheiterten Versandversuch, nicht versendete E-Mails 30 Tage nach ihrer Erstellung, aus unserem Postausgang. Der Nachweis der Annahme der AGB (Abschnitt 03) bleibt davon unberührt.
- Abrechnungsdaten (unsere Rechnungen an Sie): Die Rechnungen über Ihr Abonnement sind unsere eigenen Buchungsbelege. Wir sind gesetzlich verpflichtet, sie aufzubewahren, und dürfen sie deshalb auch auf ein Löschverlangen hin nur sperren statt löschen (Art. 17 Abs. 3 lit. b DSGVO). Für Buchungsbelege sind das seit dem 01.01.2025 acht Jahre (§ 147 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. Abs. 3 AO, § 257 Abs. 1 Nr. 4 i. V. m. Abs. 4 HGB, geändert durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz; § 14b Abs. 1 UStG), für Handelsbücher, Inventare und Jahresabschlüsse zehn Jahre. Der Datensatz ist zu diesem Zeitpunkt bereits anonymisiert und Ihrer Person nicht mehr zugeordnet.
- Ihre Immobilien-, Miet- und Buchhaltungsdaten: Diese Daten gehören Ihnen. Die gesetzliche Aufbewahrungspflicht dafür trifft Sie als Vermieterin oder Vermieter, nicht uns — wir bewahren sie nicht stellvertretend für Sie auf. Laden Sie sie deshalb vor der Löschung als vollständiges Archiv herunter (Daten, Belege und Dokumente in einer ZIP-Datei); die Funktion finden Sie in den Konto-Einstellungen unter „Meine Daten exportieren". Mit der Kontolöschung werden diese Daten gelöscht. Eine Ausnahme sind Objekte, an denen noch Mietverträge, Buchungen oder Abrechnungen hängen, sowie Belege ohne Objektzuordnung: sie bleiben ohne Bezug zu Ihrer Person archiviert, damit die Buchführung in sich schlüssig bleibt. Sie werden anschließend endgültig gelöscht — spätestens acht Jahre nach dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem Sie Ihr Konto gelöscht haben (§ 147 Abs. 3 AO).
- Dokumente: Nach Ablauf der 14-tägigen Wiederherstellungsfrist werden hochgeladene Dokumente unwiderruflich aus dem Cloud Storage gelöscht. Ausgenommen sind Belege, die zu einem der zuvor genannten archivierten Objekte gehören — sie werden gemeinsam mit diesem Objekt gelöscht.
- Schlüsselprotokoll: Name, Firma und Unterschrift der Person, der Sie einen Schlüssel ausgehändigt haben, und die zugehörige Quittung löschen wir automatisch nach Ablauf von drei vollen Kalenderjahren nach der Rückgabe; Maß ist die regelmäßige Verjährungsfrist (§§ 195, 199 BGB). Beispiel: Rückgabe im Jahr 2026, Löschung Anfang 2030. Der Eintrag selbst bleibt ohne diese Angaben bestehen. Solange ein Schlüssel nicht zurückgegeben oder als verloren gemeldet ist, bleiben die Angaben gespeichert. Sie können sie nach der Rückgabe jederzeit früher löschen. Mit der Löschung Ihres Kontos wird das gesamte Schlüsselprotokoll gelöscht.
- Ihre Tätigkeit in einem fremden Konto: Arbeiten Sie als eingeladene Person im Konto einer Verwaltung oder eines Vermieters, gehören die dort entstandenen Einträge zu deren Daten und bleiben bestehen, wenn Sie Ihr eigenes Konto löschen. Im Schlüsselprotokoll und in den Nachweisen über herausgegebene Unterlagen ersetzen wir dann Ihren Namen durch die Angabe „Ehemaliger Mitarbeiter“. Bereits erzeugte Schlüsselquittungen nennen Ihren Namen weiter, bis sie nach der zuvor genannten Frist gelöscht werden; ein bereits erstelltes Herausgabe-Paket bleibt unverändert, bis es gelöscht wird.
- Daten der WEG-Verwaltung: Solange Ihr Konto besteht, löschen wir die Daten einer Gemeinschaft nicht von uns aus. Ein Objekt mit Gemeinschaft können Sie erst nach Ablauf von zehn vollen Kalenderjahren nach dem Ende Ihrer Verwaltung endgültig löschen; bis dahin bleibt die Akte lesbar und exportierbar, auch ohne gebuchtes Zusatzmodul. Mit der Löschung Ihres Kontos werden die Daten der Gemeinschaft endgültig gelöscht; sie werden nicht archiviert. Die Akte müssen Sie der Gemeinschaft bei Ende der Verwaltung herausgeben — exportieren und übergeben Sie sie, bevor Sie Ihr Konto löschen.
- Eigentümer- und Mandatsdaten: Bis Sie sie löschen; für gelöschte Kontakte gilt die Frist unter „Gelöschte Kontakte“. Mit der Löschung Ihres Kontos werden Eigentumsverhältnisse, die Zusatzdaten der Eigentümer (insbesondere die Bankverbindung) und Verwaltungsmandate endgültig gelöscht; sie werden nicht archiviert. Wenn Sie für andere verwalten: Unterlagen und Daten, die Sie für einen Eigentümer oder eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer führen, müssen Sie bei Ende des Verwaltungsverhältnisses an diese herausgeben (§§ 667, 675 BGB). Erledigen Sie das, bevor Sie Ihr Konto löschen — nutzen Sie dafür je Verwaltungsmandat die Funktion „Unterlagen herausgeben“. Das vollständige Archiv Ihres Kontos („Meine Daten exportieren“) enthält Ihren gesamten Datenraum und damit auch die Daten anderer Eigentümer; es ist für Ihre eigenen Unterlagen gedacht und nicht zur Weitergabe an einen einzelnen Eigentümer bestimmt. Nach der Löschung können wir nichts mehr herausgeben, weder an Sie noch an den Eigentümer.
- Herausgabe-Pakete und Nachweise: Die Paket-Datei bleibt in unserem Speicher, bis Sie sie löschen, das zugehörige Verwaltungsmandat löschen oder Ihr Konto löschen. Der Link zum Herunterladen ist jeweils 60 Minuten gültig. Der Nachweis der Herausgabe (Abschnitt 03) bleibt bis zur Löschung Ihres Kontos gespeichert, auch wenn Sie die Paket-Datei oder das Mandat löschen; die Übergabequittung können Sie abrufen, solange das Mandat besteht. Mit der Löschung Ihres Kontos werden alle Herausgabe-Pakete und Nachweise gelöscht.
- Gelöschte Kontakte („Zuletzt gelöscht“): Löschen Sie einen Kontakt, bleibt er mit seinen Angaben — bei Eigentümern einschließlich Bankverbindung und Zustellweg — noch 30 Tage unter „Zuletzt gelöscht“ gespeichert. In dieser Zeit können Sie ihn wiederherstellen; die App verwendet ihn nicht weiter, etwa nicht für Schreiben oder Auszahlungen. Nach Ablauf der 30 Tage löschen wir ihn automatisch endgültig. Sie können ihn dort auch vorher endgültig löschen. Mit der Löschung Ihres Kontos werden auch diese Einträge gelöscht.
- Rundschreiben: Betreff, Text und Empfängerliste eines Rundschreibens entfernen wir sieben Tage nach Abschluss des Versands aus dem Auftrag. Die einzelnen E-Mails (Empfängeradresse, Text mit eingesetzten Angaben, Versandstatus) löschen wir 30 Tage nach Abschluss zusammen mit dem Auftrag; bis dahin nicht versendete E-Mails werden dann nicht mehr versendet und ebenfalls gelöscht. Bei Resend gelten dessen Fristen für Versandprotokolle.
- Übergabe-Link an Erwerber: Den Link mit Code entfernen wir nach dem Versand, spätestens am folgenden Tag; bei nicht versendeten E-Mails spätestens nach acht Tagen. Die einzelne E-Mail (Empfängeradresse, Inhalt, Versandstatus) löschen wir 30 Tage nach dem Versand oder dem gescheiterten Versandversuch, nicht versendete E-Mails 30 Tage nach ihrer Erstellung. Die E-Mail-Adresse des Erwerbers und den Versandverlauf (Empfänger, Zeitpunkt) speichern wir als Teil des Verkaufsvorgangs zum Nachweis der Übergabe. Verwirft der Absender einen noch offenen Verkauf, löschen wir sie mit ihm. Zwölf Monate nach dem Abschluss des Verkaufs löschen wir die E-Mail-Adresse des Erwerbers automatisch, auch im Versandverlauf; bei einem Verkauf, der nicht abgeschlossen wird, zwölf Monate nach der letzten Änderung des Vorgangs. Der Zeitpunkt des Versands bleibt mit dem Verkaufsvorgang gespeichert, bis das Konto gelöscht wird, aus dem der Link versendet wurde. Bei Resend gelten dessen Fristen für Versandprotokolle.
- Nachweis der Bestätigung beim Rundschreiben: Den Nachweis Ihrer Bestätigung (Abschnitt 03) speichern wir je versendetem Rundschreiben getrennt vom Auftrag bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Versand zuzüglich eines Monats (Beispiel: Versand im Jahr 2026, Löschung Anfang Februar 2030). Er enthält die Kennung Ihres Kontos und der handelnden Person, den Zeitpunkt, Wortlaut und Version der Bestätigung, die gültige Fassung der AGB, eine Prüfsumme der Vorlage (Betreff und Text vor dem Einsetzen der Platzhalter), die Zahl der Empfänger sowie den Absendernamen und die Antwortadresse — nicht aber den Inhalt des Rundschreibens und keine Empfängeradressen. Grund ist, dass Ansprüche Dritter wegen des Inhalts (etwa wegen unerlaubter Werbung oder unzulässiger Datenverarbeitung) regelmäßig erst nach drei Jahren zum Jahresende verjähren (§§ 195, 199 BGB). Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (unser berechtigtes Interesse, uns gegen solche Ansprüche zu verteidigen). Löschen Sie Ihr Konto, bleibt der Nachweis bis zum Ablauf dieser Frist erhalten, soweit er zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist (Art. 17 Abs. 3 lit. e DSGVO); Ihre Nutzerkennung ersetzen wir dann durch eine zufällige Kennung (auch in Nachweisen, bei denen Sie für ein anderes Konto gehandelt haben), Absendername und Antwortadresse Ihres Kontos löschen wir.
- Beschwerden und Unzustellbarkeit beim Rundschreiben: Diese Meldungen (Abschnitt 03) speichern wir bis zum Ende des dritten Jahres nach ihrem Eingang zuzüglich eines Monats, aus denselben Gründen und auf derselben Rechtsgrundlage wie den Nachweis Ihrer Bestätigung. Löschen Sie Ihr Konto, bleiben die Meldungen bis zum Ablauf dieser Frist erhalten (Art. 17 Abs. 3 lit. e DSGVO); Ihre Nutzerkennung ersetzen wir dann durch eine zufällige Kennung.
- Gruppen-Chats: Den Namen der Gruppe, die Mitgliederliste mit Rollen und Zeiten, auch die ehemaliger Mitglieder, und die Nachrichten mit ihren Dateien speichern wir, bis die Gruppe gelöscht wird. Eine Gruppe löschen wir, wenn das letzte Mitglied sie verlässt, oder wenn sie aufgelöst wurde und alle Mitglieder sie bei sich entfernt haben. Löscht die Verwaltung, die eine Gruppe angelegt hat, ihr Konto, scheiden ihre Mitarbeitenden spätestens beim nächsten nächtlichen Abgleich aus den Gruppen dieses Kontos aus; hat eine Gruppe weitere Mitglieder, besteht sie für diese weiter. Verlassen Sie eine Gruppe, bleiben Ihre Nachrichten für die übrigen Mitglieder lesbar. Löschen Sie Ihr Konto, scheiden Sie aus allen Gruppen aus, und wir löschen Ihre Mitgliedschaften. Auch dann bleiben Ihre Nachrichten für die übrigen Mitglieder lesbar, solange die Gruppe besteht. Eine Einladung gilt 14 Tage. Nennt ein Administrator die Adresse erneut, beginnt die Frist neu, höchstens bis 21 Tage nach der ersten Nennung für diese Einladung. Läuft sie ab oder wird sie widerrufen, löschen wir sie mit der E-Mail-Adresse spätestens in der folgenden Nacht. Wird sie angenommen oder abgelehnt, löschen wir sie 30 Tage danach. Löschen Sie Ihr Konto, enden Ihre offenen Einladungen sofort, und wir löschen sie. Den Hashwert einer Adresse, die keine Einladungen mehr erhalten möchte, speichern wir, bis die Sperre aufgehoben wird. Mitteilungen über das Ergebnis einer Chat-Meldung oder über eine Maßnahme löschen wir zwölf Monate nach der Entscheidung. Die Vertragsbestätigung für ein Partnerkonto löschen wir 30 Tage nach dem Versand aus unserem Postausgang. Bei Resend gelten dessen Fristen für Versandprotokolle.
- Melden und Blockieren im Chat: Eine Meldung speichern wir, bis ihre Prüfung abgeschlossen ist. Die gemeldeten Inhalte (Nachrichten im Klartext, Schlüssel, Dateiname, Bildunterschrift und Dateityp) sowie Ihr Kommentar löschen wir 90 Tage nach Abschluss der Prüfung; die übrigen Angaben zur Meldung (wer wen wann gemeldet hat, Grund und die ergriffene Maßnahme) zwölf Monate nach Abschluss der Prüfung. Eine Blockierung speichern wir, bis Sie sie aufheben oder Ihr Konto oder das Konto der blockierten Person gelöscht wird. Wird ein beteiligtes Konto gelöscht, bewahren wir die Angaben zur Meldung bis zum Ende dieser Fristen auf.
- Eigentümerportal: Die einzelne Einladungs-E-Mail (Empfängeradresse, Inhalt, Versandstatus) löschen wir 30 Tage nach dem Versand oder dem gescheiterten Versandversuch, nicht versendete E-Mails 30 Tage nach ihrer Erstellung; dieselbe Frist gilt für die einzelne E-Mail, mit der wir Eigentümer über das Ende der Verwaltung oder über die Löschung Ihres Kontos benachrichtigen. Eine Einladung, die nicht eingelöst wurde, löschen wir zwölf Monate nach ihrem Ablauf oder Widerruf automatisch. Eingelöste Zugänge bleiben gespeichert, bis Sie den Kontakt oder Ihr Konto löschen; widerrufen Sie einen Zugang, lösen wir die Verknüpfung mit dem Benutzerkonto des Eigentümers, der Eintrag bleibt Ihnen als Nachweis der Einladung. Löscht der Eigentümer sein Benutzerkonto, enden seine Zugänge; die Verknüpfung und die dabei gespeicherte E-Mail-Adresse entfernen wir. Was ein Eigentümer im Portal sieht, endet nach festen Fristen: frühere Eigentümer sehen ihre eigene Zeit bis zum Ende des dritten vollen Kalenderjahres nach dem Ende ihres Eigentums; endet Ihre Verwaltung, enden die Inhalte der Gemeinschaft sofort, persönliche Schreiben und Freigaben bleiben noch drei Monate lesbar. Mit der Löschung Ihres Kontos werden Zugänge, Einstellungen und Freigaben des Portals endgültig gelöscht; Eigentümer mit eingelöstem Zugang benachrichtigen wir vorher einmalig per E-Mail. Die Bestätigung des Nutzungsvertrags, die wir Eigentümern nach dem Einlösen per E-Mail schicken, löschen wir ebenfalls 30 Tage nach dem Versand oder dem gescheiterten Versandversuch aus unserem Postausgang.
- Annahme der Nutzungsbedingungen Eigentümerportal (Zeitpunkt der Annahme, Fassung der Nutzungsbedingungen, Fassung des Hinweistexts beim Einlösen, Weg der Einlösung per Link oder Code, Bezug zum eingelösten Zugang): Zum Nachweis der Einbeziehung der Nutzungsbedingungen (Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO). Bis zur Löschung des Kontos.
- KI- und Texterkennungsdaten: Daten, die zur Texterkennung an Google Cloud Vision oder zur KI-Verarbeitung an Google Gemini übermittelt werden, werden nicht dauerhaft gespeichert und nach der Verarbeitung verworfen.
- FCM-Tokens (Gerätekennungen): Bis zur Deaktivierung von Push-Benachrichtigungen oder Kontolöschung. Bei Kontolöschung werden FCM-Tokens zusammen mit allen übrigen Profildaten gelöscht.
- Kündigungs- und Widerrufserklärungen: Sechs Jahre ab dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem der Vorgang abgeschlossen wurde (§ 257 Abs. 1 Nr. 2 und 3, Abs. 4 und 5 HGB). Beispiel: Ein Vorgang, der 2026 abgeschlossen wird, wird Anfang 2033 gelöscht. Danach werden die Erklärung und die zugehörigen Entscheidungen automatisch endgültig gelöscht. Vorgänge, die noch nicht abgeschlossen sind — etwa weil eine Erstattung aussteht —, bleiben bis zu ihrem Abschluss gespeichert; die Frist beginnt erst danach.
- Unternehmensangaben beim Abschluss: Solange Ihr Konto besteht; ein neuer Abschluss ersetzt sie. Mit der Löschung Ihres Kontos entfernen wir sie aus unserem System. Bei Stripe gelten dessen Aufbewahrungsfristen für Zahlungs- und Rechnungsdaten.
- Rechnungsanschrift: Das bei uns gespeicherte Land bleibt, solange Ihr Konto besteht; eine neue Rechnung mit anderem Land ersetzt es. Mit der Löschung Ihres Kontos entfernen wir es aus unserem System. Die Anschrift selbst liegt bei Stripe; dort gelten dessen Aufbewahrungsfristen für Zahlungs- und Rechnungsdaten.
- Support-Anfragen: Den Eintrag in unserer Datenbank löschen wir zwölf Monate nach Erledigung Ihrer Anfrage automatisch. Die Korrespondenz zu Ihrer Anfrage in unserem Support-Postfach löschen wir ebenfalls spätestens zu diesem Zeitpunkt.
- Sicherungskopien: Zum Schutz vor Datenverlust erstellen wir täglich eine Sicherungskopie der Datenbank und bewahren sie 35 Tage auf; danach wird sie automatisch gelöscht. Außerdem lässt sich die Datenbank für 7 Tage auf einen früheren Zeitpunkt zurücksetzen, und gelöschte Dateien bleiben im Speicher 7 Tage wiederherstellbar. Daten, die Sie löschen oder die wir nach den hier genannten Fristen löschen, sind deshalb noch bis zu 35 Tage in Sicherungskopien enthalten. Wir verwenden sie in dieser Zeit nicht weiter; die Sicherungskopien dienen allein der Wiederherstellung nach einem Datenverlust oder Datenfehler. Müssen wir eine Sicherungskopie einspielen, holen wir die seit ihrer Erstellung vorgenommenen Löschungen nach.
- Nutzungsanalysedaten (PostHog): Ereignisdaten werden gemäß den Aufbewahrungsfristen von PostHog gespeichert (standardmäßig 1 Jahr). Wenn Sie Ihr Konto löschen, beauftragen wir PostHog automatisch damit, Ihr pseudonymes Nutzerprofil und alle zugehörigen Ereignisse zu löschen. PostHog führt solche Löschaufträge gesammelt aus; bis zur endgültigen Löschung können daher bis zu sieben Tage vergehen. Ist PostHog vorübergehend nicht erreichbar, wiederholen wir den Löschauftrag automatisch. Eine individuelle Auskunft oder Löschung ist darüber hinaus jederzeit auf Anfrage an datenschutz@immomvp.de möglich.
09Ihre Rechte
Als betroffene Person stehen Ihnen gemäß DSGVO folgende Rechte zu:
- Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
- Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
- Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
- Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
- Widerrufsrecht bei Einwilligungen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)
Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.
Meldungen im Chat: Auskunft über Meldungen, die Sie abgegeben haben oder die Sie betreffen, erteilen wir auf Anfrage. Wer Sie gemeldet hat, teilen wir Ihnen nicht mit, soweit die Interessen der meldenden Person an ihrem Schutz überwiegen (Art. 15 Abs. 4 DSGVO, § 29 Abs. 1 Satz 2 BDSG).
Gruppen-Chats: Die Angaben zu Ihren Gruppen (Mitgliedschaften, Einladungen) enthält der Export „Meine Daten exportieren“ nicht, weil sie auch Daten anderer Personen betreffen (Art. 15 Abs. 4 DSGVO). Auskunft darüber erteilen wir auf Anfrage an datenschutz@immomvp.de.
Widerspruchsrecht: Soweit wir Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) verarbeiten, können Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen (Art. 21 Abs. 1 DSGVO). Wir verarbeiten die Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen, die Ihre Interessen überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an: datenschutz@immomvp.de.
10Beschwerderecht
Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde zu (Art. 77 DSGVO).
Zuständige Aufsichtsbehörde:
- Behörde
- Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Web
- www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de
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Stand: 1. November 2026 · Version 1.29