Rechtliches

Datenschutzerklärung

DSGVO & TDDDG-konform · Geltungsbereich: Deutschland · Stand: 1. November 2026 · Version 1.29

Sie nutzen das Mieter- oder Eigentümerportal oder ein Partnerkonto?

Für die beiden Portale und das Partnerkonto gibt es zusätzlich eigene Hinweise: Datenschutz für Mieterinnen und Mieter · Datenschutz für Eigentümerinnen und Eigentümer · Datenschutz für Partner

01Verantwortlicher

Verantwortlich im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderer datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:

Firma
ImmoMVP UG (haftungsbeschränkt)
Vertreten durch
Thomas Dietz (Gründer)
Anschrift
Vogesenstr. 5, 77767 Appenweier
Telefon
+49 176 41600895
E-Mail
datenschutz@immomvp.de

Wichtig — zwei verschiedene Rollen: Diese Datenschutzerklärung beschreibt die Verarbeitung, für die wir verantwortlich sind: Ihre eigenen Konto-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten als Kundin oder Kunde von ImmoMVP.

Für die Daten Dritter, die Sie in ImmoMVP einstellen — insbesondere Ihrer Mieterinnen und Mieter, der Eigentümerinnen und Eigentümer der von Ihnen verwalteten Objekte und der Personen, denen Sie Schlüssel aushändigen — sind Sie der Verantwortliche im Sinne der DSGVO; wir verarbeiten diese Daten ausschließlich in Ihrem Auftrag als Auftragsverarbeiter. Die Einzelheiten regelt der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, der mit den AGB Vertragsbestandteil wird. Betroffene Personen, deren Daten Sie hier verwalten, wenden sich mit ihren Rechten an Sie.

Übergabe an einen Erwerber: Verkaufen Sie ein Objekt, können Sie für den Erwerber ein Übergabe-Paket erstellen. Es enthält, was er für den Eintritt in die bestehenden Mietverhältnisse braucht (§ 566 BGB), zum Beispiel Mietverträge, Kautionsstände und Nebenkostenabrechnungen. Bonitäts- und Bewerbungsunterlagen Ihrer Mieter gehören nicht hinein: Dokumente, deren Name oder Titel darauf hinweist, sperren wir für das Paket; den Inhalt der von Ihnen ausgewählten Dokumente prüfen wir nicht, dafür sind Sie verantwortlich. Außerdem können Sie das Objekt in das ImmoMVP-Konto des Erwerbers übertragen; das geschieht erst, wenn er die Übertragung annimmt. Den dafür nötigen Übergabe-Link mit Code können Sie ihm über uns per E-Mail in Ihrem Namen schicken lassen. Dafür verarbeiten wir seine E-Mail-Adresse, Bezeichnung und Anschrift des Objekts, den Tag des Übergangs und die Gültigkeit des Links sowie Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihre Antwortadresse und Ihre hinterlegten Pflichtangaben (etwa Rechtsform und Registerangaben); Mieterdaten enthält die E-Mail nicht. Vor dem Einlösen sieht der Erwerber eine zusammengefasste Übersicht mit Anzahlen und Summen, ohne Namen von Mieterinnen und Mietern. All das geschieht nur, wenn Sie es selbst auslösen. Wir handeln dabei als Ihr Auftragsverarbeiter. Für die Weitergabe sind Sie verantwortlich, ab dem Einlösen der Erwerber für die übernommenen Daten.

Wenn Sie als Erwerber eine Übergabe-E-Mail erhalten haben: Ihre E-Mail-Adresse hat uns der Absender der E-Mail mitgeteilt — der Verkäufer oder die Hausverwaltung, die den Verkauf für ihn abwickelt —, damit wir Ihnen in seinem Auftrag den Übergabe-Link schicken. Verantwortlich für diese Verarbeitung ist der Absender; wir handeln als sein Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO). Wir verwenden Ihre Adresse nur für diesen Versand und den Versandverlauf im Verkaufsvorgang, nicht für Werbung. Fragen und Ihre Rechte nach Art. 15 bis 21 DSGVO richten Sie bitte an den Absender; eine Antwort auf die E-Mail erreicht ihn direkt. Erreicht uns eine solche Anfrage, leiten wir sie an ihn weiter. Wie lange wir die Angaben speichern, steht in Abschnitt 08. Legen Sie ein eigenes ImmoMVP-Konto an, gilt dafür diese Datenschutzerklärung mit uns als Verantwortlichem.

Wenn Sie für andere verwalten: Führen Sie als Hausverwaltung Objekte fremder Eigentümer, verarbeiten wir auch deren Daten — Name, Anschrift, Kontaktdaten, Eigentumsanteil und Zeitraum, Bankverbindung für Auszahlungen, gewählter Zustellweg — sowie die Angaben zu Ihrem Verwaltungsmandat ausschließlich in Ihrem Auftrag. Ob Sie für diese Daten selbst Verantwortlicher sind, allein oder gemeinsam mit dem Eigentümer (Art. 26 DSGVO), oder Auftragsverarbeiter des Eigentümers, richtet sich nach Ihrem Verwaltervertrag; der Auftragsverarbeitungsvertrag deckt beide Fälle ab (dort Abschnitt 01). Unser Vertragspartner und Weisungsgeber sind in jedem Fall Sie. Eigentümer wenden sich mit ihren Rechten an Sie.

Wenn Sie Gemeinschaften der Wohnungseigentümer verwalten: Mit dem Zusatzmodul „WEG-Verwaltung“ verarbeiten wir in Ihrem Auftrag die Daten der Wohnungseigentümer, ihrer Bevollmächtigten und der Mitglieder des Verwaltungsbeirats: Name, Anschrift und Kontaktdaten, Einheiten, Miteigentumsanteile und Stimmrechte, Einladungen samt Versand- und Zustellnachweis, Anwesenheit, Vollmachten und Stimmabgabe in der Versammlung, Niederschriften und Beschlüsse, Hausgeldforderungen, Zahlungen und Rückstände je Einheit, Konten und Umsätze der Gemeinschaft sowie Abrechnungen. Verantwortlich für diese Daten ist die Gemeinschaft oder sind Sie als ihre Verwaltung — das richtet sich nach Ihrem Verwaltervertrag; der Auftragsverarbeitungsvertrag deckt beide Fälle ab (dort Abschnitt 01). Unser Vertragspartner und Weisungsgeber sind in jedem Fall Sie. Eigentümer wenden sich mit ihren Rechten an Sie.

Herausgabe von Unterlagen an einen Eigentümer: Verwalten Sie für andere, können Sie je Verwaltungsmandat mit der Funktion „Unterlagen herausgeben“ ein Paket mit den Unterlagen und Daten erstellen, die Sie für einen Eigentümer führen — zum Beispiel Mietverträge, Buchungen, Belege, Abrechnungen, Dokumente, Zählerstände und das Schlüsselprotokoll. Das Paket enthält personenbezogene Daten Ihrer Mieterinnen und Mieter. Es ist auf einen Eigentümer — bei Miteigentum die Miteigentümer gemeinsam — und die Zeit seines Eigentums zugeschnitten. Es entsteht nur, wenn Sie es selbst auslösen. Wir versenden es nicht: Sie laden es herunter und übergeben es selbst. Wem Sie es geben, entscheiden Sie. Wir handeln dabei als Ihr Auftragsverarbeiter und stellen das Paket nur bereit; für die Weitergabe sind Sie verantwortlich.

Eigentümerportal: Verwalten Sie für andere, können Sie die Eigentümer der von Ihnen verwalteten Objekte und Gemeinschaften in das Eigentümerportal einladen, per E-Mail-Link oder per Brief mit Code. Dort sehen sie Angaben zu ihrem eigenen Eigentum, die an sie versandten Schreiben, die Unterlagen, die Sie freigeben, und bei einer Gemeinschaft die Beschluss-Sammlung und die Versammlungen; frühere Eigentümer sehen nur ihre eigene Zeit, und zwar bis zum Ende des dritten vollen Kalenderjahres nach dem Ende ihres Eigentums. Für diese Inhalte sind Sie verantwortlich; wir verarbeiten sie in Ihrem Auftrag (Auftragsverarbeitungsvertrag, Abschnitt 02). Für das Benutzerkonto, mit dem der Eigentümer das Portal nutzt — Anmeldung, Push-Benachrichtigungen und Kontolöschung —, sind wir selbst Verantwortlicher; dafür gilt diese Datenschutzerklärung, Rechtsgrundlage ist der kostenlose Nutzungsvertrag mit dem Eigentümer (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Beim Einlösen schließt der Eigentümer mit uns einen kostenlosen Nutzungsvertrag zu den Nutzungsbedingungen Eigentümerportal; Zeitpunkt und Fassung seiner Annahme speichern wir zu seinem Konto. Die Anzeige im Portal ersetzt nicht die Zustellung von Einberufungen und Schreiben. Was Eigentümer im Portal sehen, wer wofür verantwortlich ist und wann der Zugang endet, erklärt die Seite Datenschutz für Eigentümerinnen und Eigentümer. Sind Sie als Eigentümer eingeladen worden, wenden Sie sich mit Fragen und Ihren Rechten zu den Inhalten an Ihre Hausverwaltung, zu Ihrem Benutzerkonto an uns.

Rundschreiben: Versenden Sie mit der Funktion „Rundschreiben“ eine Mitteilung an Ihre Mieterinnen und Mieter, Eigentümer oder Kontakte, übermitteln wir sie in Ihrem Namen und Auftrag über unseren E-Mail-Dienstleister Resend (Abschnitt 04). Absender und Verantwortlicher für Inhalt, Empfänger und Rechtsgrundlage sind Sie; wir handeln als Ihr Auftragsverarbeiter (Auftragsverarbeitungsvertrag, Abschnitt 02). Werbung ist über diese Funktion nicht erlaubt (AGB §2d).

Ihre Informationspflicht gegenüber Mietern: Da die Daten Ihrer Mieterinnen und Mieter nicht bei diesen selbst erhoben werden, müssen Sie sie nach Art. 14 DSGVO über die Verarbeitung informieren — grundsätzlich innerhalb eines Monats. Für den Portalzugang stellen wir Ihnen dafür eine fertige Information bereit, die Sie weitergeben oder verlinken können: Datenschutz für Mieterinnen und Mieter. Sie ersetzt Ihre eigene Information über die Verarbeitung außerhalb des Portals nicht. Beim Verkauf eines Objekts stellt Ihnen die App außerdem eine Vorlage bereit, mit der Sie Ihre Mieterinnen und Mieter über den Eigentümerwechsel informieren können.

Ihre Informationspflicht gegenüber Eigentümern und Schlüsselempfängern: Erheben Sie Daten bei der betroffenen Person selbst — etwa beim Eigentümer im Zuge des Verwaltungsmandats oder bei der Person, der Sie einen Schlüssel aushändigen —, informieren Sie sie nach Art. 13 DSGVO zum Zeitpunkt der Erhebung; erhalten Sie die Daten von anderer Seite, nach Art. 14 DSGVO. Die Schlüsselquittung der App trägt dafür einen Hinweis, der Sie als Aussteller nennt (Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer, Rechte). Er ersetzt Ihre eigene Datenschutzinformation nicht. Laden Sie einen Eigentümer in das Eigentümerportal ein, informieren Sie ihn vorher über die Verarbeitung im Portal; dafür stellen wir Ihnen eine fertige Information bereit, die Sie weitergeben oder verlinken können: Datenschutz für Eigentümerinnen und Eigentümer. Sie ersetzt Ihre eigene Information über die Verarbeitung außerhalb des Portals nicht.

Ein Datenschutzbeauftragter ist gemäß § 38 BDSG nicht bestellt, da die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Benennungspflicht derzeit nicht vorliegen (weniger als 20 Personen sind ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt).

02Allgemeines zur Datenverarbeitung

Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Nutzer grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen App sowie unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist. Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der DSGVO, insbesondere Art. 6 Abs. 1. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen dieser Datenschutzerklärung.

03Verarbeitete Daten

Wir verarbeiten folgende Datenkategorien:

04Auftragsverarbeiter

Zur Bereitstellung der App setzen wir folgende Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO ein. Mit allen Dienstleistern wurden Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) geschlossen:

Vertragspartner für sämtliche Google-Dienste ist die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Google Ireland setzt die Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA, als Unterauftragsverarbeiter ein. Grundlage der Verarbeitung sind die Datenverarbeitungsbedingungen von Google Cloud (Cloud Data Processing Addendum), von Firebase bzw. von Google Workspace, die jeweils die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission einbeziehen.

05Externe Dienste (Drittanbieter)

Für die Adressvorschläge bei der Eingabe von Immobilienadressen nutzen wir den Dienst Google Places (Google Ireland Limited). Der Aufruf erfolgt ausschließlich über unsere eigenen Server: Ihr Endgerät verbindet sich nicht mit Google, es werden keine Google-Cookies oder vergleichbaren Kennungen auf Ihrem Gerät gespeichert oder ausgelesen, und Ihre IP-Adresse wird nicht an Google übermittelt. An Google gelangt lediglich der von Ihnen eingegebene Adress-Teiltext, verbunden mit der IP-Adresse unseres Servers. Eine Einwilligung nach § 25 TDDDG ist dafür nicht erforderlich, weil kein Zugriff auf Ihre Endeinrichtung stattfindet. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung). Es gelten ergänzend die Datenschutzhinweise von Google: policies.google.com/privacy.

Für die Abwicklung kostenpflichtiger Abonnements setzen wir den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe, Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Dublin, Irland) ein. Zahlungsdaten (z. B. Kartendaten) werden direkt von Stripe als eigenständigem datenschutzrechtlich Verantwortlichen erhoben und verarbeitet; auf unseren Servern werden keine Zahlungsdaten gespeichert. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung). Es gelten die Datenschutzhinweise von Stripe: stripe.com/de/privacy.

06Datenübermittlung in Drittländer

Einige unserer Auftragsverarbeiter (insbesondere Google und Auth0/Okta) haben ihren Hauptsitz in den USA. Eine Übermittlung personenbezogener Daten in die Vereinigten Staaten kann daher nicht ausgeschlossen werden.

Das gilt insbesondere für Okta Inc. (Auth0) und Resend, Inc. (E-Mail-Versand). Resend ist nach eigener Angabe unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert; ergänzend haben wir mit Resend die Standardvertragsklauseln vereinbart.

Die Datenübermittlung in die USA erfolgt auf Grundlage der Standardvertragsklauseln der EU-Kommission gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO, die wir mit den jeweiligen Dienstleistern vereinbart haben. Soweit ein Empfänger zusätzlich unter dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert ist, stützt sich die Übermittlung ergänzend auf den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission gemäß Art. 45 DSGVO. Wir stellen sicher, dass alle eingesetzten Dienstleister ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleisten.

Wir weisen darauf hin, dass trotz des EU-US Data Privacy Frameworks Restrisiken bestehen: US-Behörden können unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. nach FISA Section 702) auf bei US-Unternehmen gespeicherte Daten zugreifen. Der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission gilt fort — das Gericht der Europäischen Union hat eine Klage dagegen im September 2025 abgewiesen —, ist aber weiterhin Gegenstand eines Rechtsmittels beim Europäischen Gerichtshof. Zudem haben sich seit Anfang 2025 zwei Stützen des Beschlusses geschwächt: das Privacy and Civil Liberties Oversight Board (PCLOB) ist ohne Beschlussfähigkeit, und der US Supreme Court hat am 29. Juni 2026 (Trump v. Slaughter) entschieden, dass der Präsident die Mitglieder der Federal Trade Commission — der für die Durchsetzung des Data Privacy Framework zuständigen Behörde — ohne Angabe von Gründen abberufen darf. Entfällt der Angemessenheitsbeschluss, tragen die vereinbarten Standardvertragsklauseln nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO die Übermittlung eigenständig weiter. Auf Anfrage informieren wir Sie über die im Einzelfall eingesetzten Schutzmaßnahmen: datenschutz@immomvp.de.

07Cookies und lokale Speicherung

Die Web-Version der App verwendet technisch notwendige Cookies und lokale Speichermechanismen (Local Storage) für die Authentifizierung und Sitzungsverwaltung. Diese sind für den Betrieb der Anwendung zwingend erforderlich. Eine Einwilligung gemäß § 25 TDDDG ist für rein technisch notwendige Cookies nicht erforderlich (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG).

Darüber hinaus setzt die Web-Version den Analyse-Dienst PostHog ein (EU-Infrastruktur unter eu.i.posthog.com). PostHog erfasst ausschließlich ereignisbasierte Nutzungsdaten; Session Replay (Bildschirmaufzeichnung) wird nicht eingesetzt. Die Einbindung von PostHog und die damit verbundene Speicherung von Informationen auf Ihrem Endgerät erfolgt ausschließlich auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung (§ 25 Abs. 1 TDDDG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), die über unser Consent-Management-System (Einwilligungs-Banner) eingeholt wird. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen – entweder über die Einstellungen der App oder per E-Mail an datenschutz@immomvp.de.

Kampagnen-Parameter in der Adresse werden vor Ihrer Einwilligung weder gespeichert noch übermittelt; sie bleiben nur im Arbeitsspeicher des Browsers und werden ohne Einwilligung verworfen. Werbe-Pixel (z. B. Meta-Pixel, Google-Tag) setzen wir nicht ein; Meta und Google erhalten von uns keine Daten.

Die mobile App speichert Authentifizierungsdaten lokal auf dem Gerät des Nutzers. Marketing-Cookies werden nicht eingesetzt.

08Speicherdauer

Wir speichern personenbezogene Daten nur so lange, wie es für den jeweiligen Zweck erforderlich ist:

09Ihre Rechte

Als betroffene Person stehen Ihnen gemäß DSGVO folgende Rechte zu:

Sie haben das Recht, erteilte Einwilligungen gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.

Meldungen im Chat: Auskunft über Meldungen, die Sie abgegeben haben oder die Sie betreffen, erteilen wir auf Anfrage. Wer Sie gemeldet hat, teilen wir Ihnen nicht mit, soweit die Interessen der meldenden Person an ihrem Schutz überwiegen (Art. 15 Abs. 4 DSGVO, § 29 Abs. 1 Satz 2 BDSG).

Gruppen-Chats: Die Angaben zu Ihren Gruppen (Mitgliedschaften, Einladungen) enthält der Export „Meine Daten exportieren“ nicht, weil sie auch Daten anderer Personen betreffen (Art. 15 Abs. 4 DSGVO). Auskunft darüber erteilen wir auf Anfrage an datenschutz@immomvp.de.

Widerspruchsrecht: Soweit wir Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) verarbeiten, können Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit widersprechen (Art. 21 Abs. 1 DSGVO). Wir verarbeiten die Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe nachweisen, die Ihre Interessen überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an: datenschutz@immomvp.de.

10Beschwerderecht

Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde zu (Art. 77 DSGVO).

Zuständige Aufsichtsbehörde:

Behörde
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Web
www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de

11Änderungen dieser Datenschutzerklärung

Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung bei Bedarf anzupassen, um sie an geänderte Rechtslage, technische Änderungen oder neue Funktionen der App anzupassen.

Stand: 1. November 2026 · Version 1.29