Für die beiden Portale und das Partnerkonto gelten eigene Nutzungsbedingungen: Nutzungsbedingungen Mieterportal · Nutzungsbedingungen Eigentümerportal · Nutzungsbedingungen Partnerkonto
01Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Nutzung der Anwendung „ImmoMVP" (nachfolgend „App"), bereitgestellt von der ImmoMVP UG (haftungsbeschränkt), Vogesenstr. 5, 77767 Appenweier, Deutschland, Telefon: +49 176 41600895, E-Mail: info@immomvp.de (nachfolgend „Anbieter"). Die App steht als mobile Anwendung (iOS/Android) sowie als Web-Applikation zur Verfügung. Der Vertrag über die Nutzung der App kommt zustande, wenn der Nutzer nach der Anmeldung in der App „Zustimmen und starten“ wählt; unmittelbar davor weist die App auf diese AGB in der angezeigten Fassung und auf den Auftragsverarbeitungsvertrag (§ 15) hin. Ein kostenpflichtiges Abonnement kommt mit „Zahlungspflichtig bestellen“ zustande (§ 3). Welcher Fassung der Nutzer wann zugestimmt hat, speichert der Anbieter zum Konto. Frühere Fassungen dieser AGB sendet der Anbieter auf Anfrage. Abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung. Für eingeladene Eigentümerinnen und Eigentümer im Eigentümerportal gelten nicht diese AGB, sondern die Nutzungsbedingungen Eigentümerportal (§2e Abs. 6). Für eingeladene Mieterinnen und Mieter im Mieterportal gelten ebenfalls nicht diese AGB, sondern die Nutzungsbedingungen Mieterportal. Für Partnerkonten gelten nicht diese AGB, sondern die Nutzungsbedingungen Partnerkonto.
02Leistungsbeschreibung
ImmoMVP ist eine digitale Plattform zur Verwaltung von Immobilienbeständen. Die App umfasst folgende Kernfunktionen:
- Objektverwaltung: Erfassung und Verwaltung von Immobilien mit Stammdaten, Adresse, Mietinformationen und Fotos.
- Finanzverwaltung: Tracking von Einnahmen, Ausgaben, Kreditraten und Belegen. Verknüpfung von Bankkonten zur Übersicht.
- Nebenkostenabrechnung mit KI-Unterstützung: Die Abrechnung selbst wird nach den gesetzlichen Verteilungsregeln deterministisch berechnet. KI (Google Gemini über Google Vertex AI) wird ausschließlich dazu eingesetzt, Werte aus hochgeladenen Belegen auszulesen und Dokumente vorzuschlagen bzw. einzuordnen; die Ergebnisse sind vor der Übernahme prüf- und änderbar.
- Mietvertragserfassung mit KI-Unterstützung: Hochgeladene Mietverträge (PDF) werden per Texterkennung und KI (Google Gemini über Google Vertex AI) ausgelesen. Die erkannten Angaben (z. B. Mietpartei, Laufzeit, Miete, Vorauszahlungen, Kaution, Fristen, Staffel- oder Indexvereinbarung) werden als Vorschlag in das Vertragsformular übernommen und erst gespeichert, wenn der Nutzer sie geprüft und bestätigt hat. Eine rechtliche Prüfung des Mietvertrags oder einzelner Klauseln findet nicht statt.
- Dokumentenarchiv: Upload, Speicherung und automatische Kategorisierung von Dokumenten zu Immobilien.
- Mietübersicht: Dashboard mit Übersicht über Mieteingänge, Leerstände und Portfoliokennzahlen.
- Mahnwesen: Erstellung von Zahlungserinnerungen und Mahnungen nach den Vorgaben des Nutzers, einschließlich der Berechnung von Verzugszinsen und Mahnkosten, Bereitstellung als PDF sowie auf Veranlassung des Nutzers Übermittlung per E-Mail in seinem Namen und Auftrag (siehe §2a).
- Verwaltung für Dritte: Führung von Objekten, die der Nutzer für deren Eigentümer verwaltet — mit den Eigentümern (Eigentumsverhältnisse mit Anteil und Zeitraum) und den Verwaltungsmandaten (Miet- und Sondereigentumsverwaltung; Laufzeit, Vergütung, Vollmacht) sowie der Funktion „Unterlagen herausgeben“, mit der der Nutzer je Verwaltungsmandat ein Paket der für einen Eigentümer geführten Unterlagen und Daten erstellt. Die Verwaltung von Gemeinschaften der Wohnungseigentümer gehört nur mit dem Zusatzmodul „WEG-Verwaltung“ zum Leistungsumfang (siehe §2c).
- WEG-Verwaltung (Zusatzmodul): Führung von Gemeinschaften der Wohnungseigentümer — Stammdaten und Eigentümer, Versammlungen mit Einladung, Anwesenheit, Abstimmung und Niederschrift, Beschluss-Sammlung, Konten und Buchungen der Gemeinschaft, Wirtschaftsplan und Vorschüsse, Hausgeldkonto je Einheit, Zahlungserinnerung, Jahresabrechnung sowie Export der Akte (siehe §2c). Das Zusatzmodul ist gesondert zu buchen (§3).
- Schlüsselverwaltung: Erfassung des Schlüsselbestands und der Verwahrorte, Protokoll über Ausgabe, Rückgabe, Verlust und Aussonderung, Quittungen als PDF sowie Erinnerung an überfällige Rückgaben (siehe §2b).
- Kommunikation: Nachrichtenfunktion zwischen Nutzern der Plattform, einschließlich Gruppen-Chats. Gruppen legen Nutzer ab der Stufe „Starter“ an; die Teilnahme an einer Gruppe ist kostenlos. Gruppen-Chats führt der Anbieter schrittweise ein; sie stehen zur Verfügung, sobald die App sie anzeigt. Für die Auswahl der Mitglieder, Einladungen und die Inhalte einer Gruppe gilt § 8. Ein Link in einer Nachricht gibt dem Empfänger keine Rechte; er sieht nur, was er nach seinen eigenen Rechten sehen darf.
- Rundschreiben: Übermittlung einer Mitteilung des Nutzers per E-Mail an mehrere Empfänger aus seinem Datenbestand (insbesondere Mieterinnen und Mieter, Eigentümer und Kontakte) in seinem Namen und Auftrag (siehe §2d).
- Eigentümerportal: Zugang, mit dem der Nutzer die Eigentümer der von ihm verwalteten Objekte und Gemeinschaften einlädt und ihnen Angaben zu ihrem Eigentum und Unterlagen zugänglich macht (siehe §2e).
- Push-Benachrichtigungen: Echtzeit-Benachrichtigungen auf mobilen und Web-Geräten (erfordert Betriebssystem-Berechtigung, jederzeit deaktivierbar).
Der Funktionsumfang richtet sich nach der gewählten Abonnementstufe (siehe §3). Der Anbieter behält sich vor, Funktionen weiterzuentwickeln, zu ändern oder einzustellen.
02aMahnwesen und Versand im Auftrag des Nutzers
(1) Rolle des Anbieters. Die App stellt dem Nutzer Funktionen bereit, mit denen er Zahlungserinnerungen und Mahnungen an seine Mieterinnen und Mieter erstellen, als PDF abrufen und auf seine Veranlassung per E-Mail übermitteln lassen kann. Der Anbieter handelt dabei ausschließlich als technischer Dienstleister und Erklärungsbote des Nutzers. Jede Zahlungserinnerung und jede Mahnung ist eine Erklärung des Nutzers, die in seinem Namen und in seinem Auftrag übermittelt wird. Der Anbieter gibt keine eigene Erklärung ab, wird nicht Inhaber der Forderung und zieht sie nicht ein.
(2) Verantwortung des Nutzers. Der Nutzer ist allein dafür verantwortlich, dass die angemahnten Forderungen bestehen, fällig sind und der Höhe nach zutreffen. Er prüft jedes Schreiben vor dem Versand. Aktiviert der Nutzer den automatischen Versand, legt er die Vorgaben fest, nach denen die App Schreiben erzeugt und übermittelt (insbesondere Mahnstufen, Zahlungsfristen, Mahnkosten, Verzugszinsen, Bagatellgrenzen und Empfängeradressen), und trägt die Verantwortung für die daraus erzeugten Schreiben so, als hätte er jedes einzeln freigegeben. Der Anbieter prüft diese Vorgaben nicht auf rechtliche Zulässigkeit oder Angemessenheit.
(3) Keine Rechtsdienstleistung. Der Anbieter erbringt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG), insbesondere keine Rechtsberatung und keine Inkassodienstleistung. Vorlagen, Berechnungen (etwa Verzugszinsen, Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB und Fristen) sowie Hinweise in der App sind technische Hilfsmittel und ersetzen keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls. Für die Durchsetzung einer Forderung – etwa Kündigung, gerichtliches Mahnverfahren oder Klage – wendet sich der Nutzer an eine zur Rechtsdienstleistung befugte Person, insbesondere eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder ein registriertes Inkassounternehmen.
(4) Versanddokumentation. Der Anbieter dokumentiert jeden E-Mail-Versand mit Empfänger, Absenderkennung, Zeitpunkt, den vom E-Mail-Dienstleister gemeldeten Zustellereignissen und einer Prüfsumme des versendeten Dokuments und stellt dem Nutzer diese Angaben in der App zur Verfügung. Ein gemeldetes Zustellereignis belegt die Annahme der E-Mail durch den empfangenden Mailserver, nicht den Zugang der Erklärung im Rechtssinne oder deren Kenntnisnahme durch den Empfänger. Ob und wann ein anderer Zustellweg (zum Beispiel Post oder Einwurfeinschreiben) gewählt wird, entscheidet der Nutzer.
(5) Voraussetzungen des E-Mail-Versands. Der E-Mail-Versand setzt voraus, dass der Nutzer eine Kontakt-E-Mail-Adresse hinterlegt hat; sie wird als Antwortadresse verwendet und im Schreiben als Kontakt des Nutzers genannt. Meldet der E-Mail-Dienstleister die Unzustellbarkeit einer Nachricht, übermittelt die App für den betroffenen Vorgang keine weiteren Schreiben automatisch, bis der Nutzer die Empfängeradresse geprüft und die Sperre aufgehoben hat.
(6) Haftung. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer oder Dritten daraus entstehen, dass nicht bestehende, überhöhte oder unzutreffend berechnete Forderungen geltend gemacht, unzulässige Fristen, Kosten oder Zinsen konfiguriert oder unzutreffende Empfängeradressen hinterlegt wurden oder dass eine E-Mail den Empfänger nicht oder verspätet erreicht hat. §12 bleibt im Übrigen unberührt.
02bVerwaltung für Dritte und Schlüsselverwaltung
(1) Vertragspartner. Verwaltet der Nutzer Objekte für deren Eigentümer, ist Vertragspartner des Anbieters allein der Nutzer. Zwischen dem Anbieter und den Eigentümern entsteht kein Vertragsverhältnis. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass er zur Verwaltung der Objekte und zur Verarbeitung der Daten der Eigentümer berechtigt ist. Für die datenschutzrechtliche Einordnung gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (dort Abschnitt 01, „Verwaltung für Dritte“).
(2) Herausgabe bei Ende eines Verwaltungsmandats. Die Pflicht, dem Eigentümer bei Beendigung des Verwaltungsverhältnisses die für ihn geführten Unterlagen und Daten herauszugeben (§§ 667, 675 BGB), trifft den Nutzer, nicht den Anbieter. Der Nutzer erfüllt sie, bevor er sein Konto löscht; dafür steht ihm je Verwaltungsmandat die Funktion „Unterlagen herausgeben“ zur Verfügung (Abs. 3 bis 5). Der Datenexport nach §6 enthält den gesamten Datenraum des Nutzers und damit auch die Daten anderer Eigentümer; er dient dem Nutzer für seine eigenen Daten und ist nicht zur Weitergabe an einen einzelnen Eigentümer bestimmt. Nach der endgültigen Löschung des Kontos kann der Anbieter Unterlagen weder an den Nutzer noch an den Eigentümer herausgeben.
(3) Funktion „Unterlagen herausgeben“. Mit dieser Funktion erstellt der Nutzer je Verwaltungsmandat ein Paket (ZIP-Datei) mit den Unterlagen und Daten, die er in der App für einen Eigentümer führt — insbesondere Mietverträge, Buchungen, Belege, Abrechnungen, Dokumente, Zählerstände und das Schlüsselprotokoll —, samt einem Verzeichnis der enthaltenen Dateien. Ein Paket umfasst jeweils einen Eigentümer — bei Miteigentum die Miteigentümer gemeinsam — und die Zeit seines Eigentums; nach einem Eigentümerwechsel wird für jeden Eigentümer ein eigenes Paket erstellt. Die Funktion steht unabhängig von der Abonnementstufe und auch im kostenlosen Lesemodus (§5) zur Verfügung. Der Anbieter versendet das Paket nicht: Der Nutzer lädt es über einen jeweils 60 Minuten gültigen Link herunter und übergibt es dem Eigentümer selbst.
(4) Umfang und Grenzen des Pakets. Das Paket wird aus den Angaben erstellt, die im Datenraum des Nutzers gespeichert sind; Empfänger, Objekte und Zeitraum richten sich nach den vom Nutzer erfassten Eigentumsverhältnissen und Verwaltungsmandaten. Es ist so vollständig wie diese Angaben; was der Nutzer außerhalb der App führt, enthält es nicht. Bewusst nicht enthalten sind Nachrichten, interne Aufgaben und Notizen des Nutzers, das Zugriffsprotokoll, die Vergütungsabrechnung des Nutzers gegenüber dem Eigentümer, Bewerbungs- und Bonitätsunterlagen ohne Bezug zu einem enthaltenen Mietvertrag sowie Daten anderer Eigentümer und anderer Zeiträume, soweit sie sich nach den vom Nutzer erfassten Angaben trennen lassen; bei einem Mandat über einzelne Einheiten auch Unterlagen, die das ganze Haus betreffen. Einzelne Stammdaten, etwa am Mietvertrag, können den Stand am Tag der Erstellung des Pakets zeigen. Unterlagen, die auch andere Eigentümer betreffen (etwa ein Sammelbeleg für mehrere Objekte), legt die App nicht bei. Das Paket vermerkt, wenn aus diesen Gründen oder wegen seiner Größenbegrenzung etwas nicht beigelegt ist. Ob der Nutzer dem Eigentümer darüber hinaus etwas schuldet, prüft der Nutzer; er legt es gesondert vor.
(5) Verantwortung, Quittung und Nachweis. Wem der Nutzer das Paket übergibt, entscheidet allein der Nutzer. Er prüft das Paket vor der Übergabe und ist dafür verantwortlich, dass es an den richtigen Empfänger gelangt und dass er zur Weitergabe der enthaltenen personenbezogenen Daten — insbesondere der Mieterinnen und Mieter — berechtigt ist. Zu jedem Paket erzeugt die App eine Übergabequittung (PDF) und speichert einen Nachweis mit Zeitpunkt, erstellender Person, Mandat, Stichtag, Empfängern, Objekten, Zahl der Dateien, Größe und Prüfsumme der Datei sowie den vom Nutzer eingetragenen Angaben zur Übergabe. Quittung und Nachweis geben die Angaben des Nutzers und den Vorgang der Erstellung wieder. Ob sie im Streitfall als Nachweis der Übergabe genügen, hängt vom Einzelfall ab. Die Paket-Datei bleibt gespeichert, bis der Nutzer sie oder das Mandat löscht oder das Konto gelöscht wird; der Nachweis bleibt bis zur Löschung des Kontos gespeichert. Nach dem Löschen des Mandats ist die Übergabequittung nicht mehr abrufbar. Benötigt der Nutzer Paket oder Quittung länger, sichert er sie vorher selbst.
(6) Schlüsselverwaltung. Die App dokumentiert Bestand, Ausgabe und Rückgabe von Schlüsseln nach den Angaben des Nutzers und erzeugt daraus Quittungen. Ob der Nutzer einen Schlüssel besitzen oder Dritten überlassen darf, verantwortet der Nutzer — bei einer vermieteten Wohnung insbesondere, ob die Zustimmung der Mieterin oder des Mieters vorliegt. Die App erfasst dazu die Angabe des Nutzers und sperrt ohne sie die Ausgabe eines Wohnungsschlüssels an Dritte; sie prüft die Angabe nicht. Eine Quittung gibt die vom Nutzer erfassten Angaben wieder. Ob sie im Streitfall als Nachweis genügt — etwa bei einer Ausgabe ohne Unterschrift —, hängt vom Einzelfall ab.
(7) Löschung im Schlüsselprotokoll. Name, Firma und Unterschrift des Empfängers eines Schlüssels sowie die zugehörige Quittung werden nach Ablauf von drei vollen Kalenderjahren nach der Rückgabe automatisch gelöscht; der Eintrag selbst bleibt ohne diese Angaben bestehen. Solange ein Schlüssel nicht zurückgegeben oder als verloren gemeldet ist, bleiben die Angaben gespeichert. Benötigt der Nutzer eine Quittung länger, sichert er sie vorher selbst.
(8) Keine Rechtsdienstleistung. §2a Abs. 3 gilt entsprechend: Hinweise, Sperren, Vorlagen und Zusammenstellungen der App zur Verwaltung für Dritte — einschließlich des Pakets nach Abs. 3 — und zur Schlüsselverwaltung sind technische Hilfsmittel und ersetzen keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls.
02cWEG-Verwaltung (Zusatzmodul)
(1) Gegenstand. Mit dem Zusatzmodul „WEG-Verwaltung“ führt der Nutzer Gemeinschaften der Wohnungseigentümer, die er verwaltet. Der Anbieter stellt die Teile des Moduls schrittweise bereit; maßgeblich ist der Umfang, der in der App jeweils zur Verfügung steht.
(2) Vertragspartner. Vertragspartner des Anbieters ist allein der Nutzer. Zwischen dem Anbieter und der Gemeinschaft, ihren Eigentümern oder dem Verwaltungsbeirat entsteht kein Vertragsverhältnis. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass er zum Verwalter bestellt oder sonst zur Verwaltung berechtigt ist und die Daten der Eigentümer verarbeiten darf. Für die datenschutzrechtliche Einordnung gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (dort Abschnitt 01).
(3) Verantwortung des Nutzers. Die App rechnet und erzeugt Schreiben nach den Angaben des Nutzers. Sie prüft weder die Teilungserklärung noch die Gemeinschaftsordnung noch Vereinbarungen und Beschlüsse der Gemeinschaft. Der Nutzer ist allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Einberufung einer Versammlung (Form, Frist, Empfänger, Tagesordnung), für Stimmrechte, Vollmachten, Beschlussfähigkeit und Mehrheiten, für die Feststellung und Verkündung der Beschlüsse und den Inhalt der Beschluss-Sammlung sowie für Wirtschaftsplan, Vorschüsse, Verteilerschlüssel, Buchungen und Jahresabrechnung. Er prüft jedes Schreiben und jede Abrechnung, bevor er sie verwendet.
(4) Versand im Auftrag. Einladungen, Abrechnungen und Zahlungserinnerungen übermittelt die App auf Veranlassung des Nutzers per E-Mail in seinem Namen und Auftrag. §2a Abs. 1, 4 und 5 gelten entsprechend: Der Anbieter ist Erklärungsbote, gibt keine eigene Erklärung ab und zieht keine Forderungen ein; ein gemeldetes Zustellereignis belegt nicht den Zugang im Rechtssinne. Ob ein Schreiben in der gewählten Form wirksam zugeht, prüft der Nutzer. Der Anbieter kann die Zahl der je Konto und Tag versendeten E-Mails begrenzen.
(5) Festschreibung. Niederschriften, verkündete Beschlüsse und festgeschriebene Jahresabrechnungen ändert die App nachträglich nicht mehr; sie speichert dazu eine Abschrift mit Prüfsumme. Berichtigungen erfolgen durch einen neuen, als solchen gekennzeichneten Eintrag oder eine neue Fassung; der frühere Stand bleibt sichtbar.
(6) Übernahme in die Betriebskostenabrechnung. Ist eine Einheit der Gemeinschaft zugleich vermietet, kann der Nutzer umlagefähige Kosten aus der Einzelabrechnung in die Betriebskostenabrechnung des Mietverhältnisses übernehmen. Welche Kosten umlagefähig sind und wie sie auf den Mieter umzulegen sind, entscheidet der Nutzer nach Mietvertrag und Gesetz.
(7) Kontingent. Das Zusatzmodul wird in Blöcken zu je 100 Einheiten gebucht. Gezählt werden Wohnungen und Gewerbeeinheiten in Gemeinschaften, die der Nutzer verwaltet; Stellplätze und Garagen zählen nicht. Reicht das gebuchte Kontingent nicht aus, kann der Nutzer weitere Einheiten erst nach einer Zubuchung führen.
Einheiten, die im Kontingent gezählt werden, sowie Stellplätze und Garagen einer vom Nutzer verwalteten Gemeinschaft zählen nicht für die Einheitengrenze der Abonnementstufe (§3), solange das Zusatzmodul aktiv ist und der Nutzer die Gemeinschaft verwaltet. Einheiten anderer Art zählen für die Einheitengrenze der Abonnementstufe. Endet das Zusatzmodul oder die Verwaltung der Gemeinschaft, zählen alle Einheiten der Gemeinschaft wieder für die Einheitengrenze der Abonnementstufe.
(8) Ende des Moduls, Akte und Herausgabe. Endet das Zusatzmodul, bleiben die Daten der Gemeinschaft lesbar; der Nutzer kann sie weiterhin löschen, aber nichts mehr ändern oder neu anlegen. Der Export der Akte steht unabhängig vom Zusatzmodul, im kostenlosen Lesemodus (§5) und nach dem Ende der Verwaltung zur Verfügung. Die Pflicht, der Gemeinschaft bei Ende der Verwaltung die für sie geführten Unterlagen und Daten herauszugeben, trifft den Nutzer, nicht den Anbieter; dafür steht ihm je Gemeinschaft der Export der Akte zur Verfügung. §2b Abs. 2 und 5 gelten entsprechend. Daten einer Gemeinschaft löscht der Anbieter nicht von sich aus, solange das Konto besteht; ein Objekt mit Gemeinschaft kann der Nutzer erst nach Ablauf von zehn vollen Kalenderjahren nach dem Ende der Verwaltung endgültig löschen. Mit der Löschung des Kontos werden die Daten der Gemeinschaft endgültig gelöscht; der Nutzer exportiert und übergibt die Akte vorher.
(9) Keine Rechtsdienstleistung. §2a Abs. 3 gilt entsprechend: Hinweise, Sperren, Fristen, Beschlussvorlagen, Berechnungen und Zusammenstellungen des Moduls sind technische Hilfsmittel und ersetzen keine rechtliche Prüfung des Einzelfalls. Eine Zahlungserinnerung des Moduls ist keine Inkassodienstleistung des Anbieters.
02dRundschreiben und Versand von Mitteilungen im Auftrag des Nutzers
(1) Gegenstand und Rolle des Anbieters. Mit der Funktion „Rundschreiben“ kann der Nutzer eine Mitteilung per E-Mail an mehrere Empfänger aus seinem Datenbestand übermitteln lassen, insbesondere an Mieterinnen und Mieter, Eigentümer und Kontakte. Die Funktion steht ab der Abonnementstufe „Pro“ zur Verfügung (§3). Absender jeder Mitteilung ist der Nutzer. Der Anbieter übermittelt sie ausschließlich als technischer Dienstleister und Bote in dessen Namen und Auftrag. Er gibt keine eigene Erklärung ab, macht sich den Inhalt nicht zu eigen und prüft ihn weder vor noch nach dem Versand. Die E-Mail nennt den Nutzer als Absender (Anzeigename „<Name des Nutzers> via ImmoMVP“), seine Kontakt-E-Mail-Adresse als Antwortadresse und die von ihm hinterlegten Absenderangaben. Ohne zustellfähige Antwortadresse oder ohne Postanschrift des Absenders versendet die App kein Rundschreiben.
(2) Zulässiger Inhalt. Rundschreiben dürfen ausschließlich sachliche Informationen enthalten, die das Miet-, Eigentums- oder Verwaltungsverhältnis zum jeweiligen Empfänger oder das betreffende Objekt betreffen, etwa Hinweise auf Wartungsarbeiten, Ablesetermine, Hausordnung, Versammlungen oder Erreichbarkeit. Untersagt sind insbesondere:
- Werbung jeder Art, also jede Mitteilung, die – auch nur nebenbei – den Absatz von Waren oder Dienstleistungen des Nutzers oder Dritter fördern soll, etwa die Bewerbung weiterer Objekte, Angebote oder Leistungen (§ 7 UWG). Die Funktion ist für Werbung auch dann nicht bestimmt, wenn der Empfänger eingewilligt hat;
- unerwünschte Massen-E-Mails (Spam), Kettenbriefe und Mitteilungen an Empfänger, die der Nutzer nicht im Zusammenhang mit der Vermietung oder Verwaltung seiner Objekte führt;
- rechtswidrige, beleidigende, belästigende, bedrohende, diskriminierende oder irreführende Inhalte, Inhalte, die Rechte Dritter verletzen (insbesondere Persönlichkeits-, Urheber- und Markenrechte), sowie Schadsoftware und Verweise auf betrügerische Seiten;
- die Weitergabe personenbezogener Daten anderer Mieter, Eigentümer oder Dritter, für die keine Rechtsgrundlage besteht.
(3) Verantwortung des Nutzers. Der Nutzer ist allein verantwortlich für Inhalt und Anhänge jedes Rundschreibens, für die Auswahl der Empfänger und für die Zulässigkeit des Versands. Er stellt insbesondere sicher, dass (a) das Rundschreiben keine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 UWG darstellt, (b) für die Verwendung der E-Mail-Adressen und der Inhalte eine Rechtsgrundlage nach der DSGVO besteht und die Empfänger nach Art. 13 und 14 DSGVO informiert sind und (c) die für ihn geltenden Pflichtangaben gemacht sind, bei Kaufleuten und Gesellschaften insbesondere die Angaben nach § 37a HGB, § 125a HGB, § 35a GmbHG oder § 80 AktG (Firma, Rechtsform, Sitz, Registergericht und Registernummer, vertretungsberechtigte Personen). Die App übernimmt die Absenderangaben, die der Nutzer unter „Absender & Dokumente“ und – soweit verfügbar – in den Firmenstammdaten hinterlegt hat, in jede E-Mail; der Nutzer hält sie vollständig und richtig. Vor jedem Versand bestätigt der Nutzer in der App, dass die Mitteilung keine Werbung enthält und das Miet- bzw. Verwaltungsverhältnis betrifft. Der Anbieter speichert als Nachweis dieser Bestätigung je Rundschreiben: Zeitpunkt, handelnde Person, Wortlaut der Bestätigung und dessen Version, die zu diesem Zeitpunkt geltende Fassung dieser AGB, eine Prüfsumme der Vorlage (Betreff und Text vor dem Einsetzen der Platzhalter), die Zahl der Empfänger, den Absendernamen und die Antwortadresse – nicht aber den Inhalt und die Adressen der Empfänger. Der Nachweis wird bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Versand zuzüglich eines Monats aufbewahrt; löscht der Nutzer vorher sein Konto, bleibt er bis dahin pseudonymisiert erhalten.
(4) Freistellung. Der Nutzer stellt den Anbieter von allen Ansprüchen frei, die Dritte – insbesondere Empfänger, Mitbewerber, Verbände und Behörden – wegen eines Rundschreibens des Nutzers oder dessen Inhalts gegen den Anbieter geltend machen, soweit der Nutzer die zugrunde liegende Pflichtverletzung zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung des Anbieters, einschließlich Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Der Anbieter unterrichtet den Nutzer unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche, gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme und erkennt Ansprüche nicht ohne dessen Zustimmung an. Weitergehende Ansprüche des Anbieters bleiben unberührt.
(5) Aussetzen des Versands und Sperrung. Bestehen konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Abs. 2 oder 3 – insbesondere Beschwerden von Empfängern, Meldungen als Spam, eine auffällige Zahl unzustellbarer Nachrichten oder ein Hinweis des E-Mail-Dienstleisters –, kann der Anbieter den Versand von Rundschreiben aussetzen und noch nicht übermittelte Rundschreiben zurückhalten. Zurückgehaltene Nachrichten werden nicht nachträglich versendet, auch nicht nach Aufhebung der Aussetzung; der Nutzer kann ein Rundschreiben danach neu anlegen. Unter denselben Voraussetzungen kann der Anbieter auch den Versand anderer E-Mails im Auftrag des Nutzers sperren. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann er das Konto nach §13 sperren. Der Anbieter informiert den Nutzer unverzüglich in Textform – nach Möglichkeit vorher – über die Aussetzung oder Sperrung und ihren Grund und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Ansprüche des Nutzers wegen einer berechtigten Aussetzung oder Sperrung bestehen nicht.
(6) Grenzen und Kontingent. Ein Rundschreiben kann an höchstens 200 Empfänger gerichtet werden. Je Konto und Tag gilt eine Höchstzahl an E-Mails, die Rundschreiben und einzelne E-Mails gemeinsam verbrauchen; die App zeigt vor dem Versand an, wie viele E-Mails noch möglich sind. Das Kontingent wird beim Anlegen des Rundschreibens für alle Empfänger verbraucht und bei einem Abbruch nicht erstattet. Der Anbieter kann die Zahl der Rundschreiben je Stunde begrenzen und die Grenzen aus Gründen der Zustellbarkeit und der Missbrauchsabwehr anpassen. Rundschreiben enthalten weder eine Öffnungs- noch eine Klickverfolgung.
(7) Keine Zustellgarantie. Der Status „Versendet“ bedeutet nur, dass der E-Mail-Dienstleister des Anbieters die Nachricht angenommen hat. Er belegt weder die Zustellung beim Empfänger noch den Zugang im Rechtssinne noch die Kenntnisnahme. Der Anbieter schuldet nicht den Erfolg der Übermittlung. Für fristgebundene oder rechtserhebliche Erklärungen – etwa Kündigungen, Mieterhöhungen, Abrechnungen oder Einladungen zu Eigentümerversammlungen – ist das Rundschreiben nicht bestimmt; dafür wählt der Nutzer einen geeigneten Zustellweg. §2a Abs. 3 gilt entsprechend.
(8) Daten der Empfänger. Für die Verarbeitung der Daten der Empfänger gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (dort Abschnitt 02, „Rundschreiben“).
02eEigentümerportal
(1) Gegenstand. Mit dem Eigentümerportal kann der Nutzer die Eigentümer der Objekte, die er für sie verwaltet, und die Wohnungseigentümer der von ihm verwalteten Gemeinschaften (zusammen „Eigentümer“) einladen und ihnen Angaben und Unterlagen zugänglich machen. Die Einladung erfolgt per E-Mail mit einem 14 Tage gültigen Link, die der Anbieter im Namen und Auftrag des Nutzers übermittelt, oder per Brief mit einem 30 Tage gültigen Code, den die App einmalig als PDF erzeugt und den der Nutzer selbst versendet. Eingeladene Eigentümer sehen über ein eigenes Benutzerkonto ausschließlich Angaben zu ihrem eigenen Eigentum, die an sie versandten Schreiben, die vom Nutzer für sie oder für alle Eigentümer freigegebenen Dokumente sowie bei einer Gemeinschaft die Beschluss-Sammlung und die Versammlungen. Frühere Eigentümer sehen nur die Schreiben aus ihrer Zeit und die persönlich für sie freigegebenen Dokumente, bis zum Ende des dritten vollen Kalenderjahres nach dem Ende ihres Eigentums. Das Portal ist derzeit nur lesend. Es befindet sich in einer Pilotphase: Bis zu seiner allgemeinen Freigabe ist es nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung des Zusatzmoduls oder der Verwaltung für Dritte. Der Anbieter kann es einzelnen Nutzern kostenlos freischalten und die Freischaltung mit einer Frist von vier Wochen in Textform beenden; die allgemeine Freigabe kündigt er vorher in Textform an.
(2) Voraussetzungen. Eigentümer einladen kann, wer das Zusatzmodul „WEG-Verwaltung“ (für Objekte mit Gemeinschaft) oder die Verwaltung für Dritte (§3) nutzen kann. Einladen, Freigeben und das Ändern der Einstellungen setzen Vollzugriff voraus (laufendes Abonnement oder Testphase); im Lesemodus (§5) bleiben Einsicht und Widerruf möglich. Die App lädt erst ein, wenn der Nutzer Firmennamen mit Rechtsform, geschäftliche Anschrift und eine geschäftliche E-Mail-Adresse oder Telefonnummer hinterlegt hat; diese Angaben sehen die Eigentümer als Kontaktdaten der Verwaltung.
(3) Verantwortung des Nutzers. Der Nutzer ist allein verantwortlich für Inhalt und Richtigkeit der Angaben und Unterlagen, die er im Portal zugänglich macht, für die Auswahl der Eingeladenen und dafür, dass er die Daten den Eigentümern zugänglich machen darf — insbesondere Dokumente mit Daten anderer Eigentümer (etwa Niederschrift oder Eigentümerliste) oder mit Rückständen sowie Name und Funktion der Mitglieder des Verwaltungsbeirats. Als werdenden Eigentümer erfasst er nur, wer nach § 8 Abs. 3 WEG als Wohnungseigentümer gilt; einem Erwerber vor seiner Eintragung macht er Unterlagen der Gemeinschaft nur zugänglich, wenn der eingetragene Eigentümer ihn dazu ermächtigt hat. Er prüft jedes Dokument vor der Freigabe; den Inhalt hochgeladener Dateien prüft der Anbieter nicht. Er informiert die Eigentümer vor der Einladung nach Art. 13 bzw. 14 DSGVO über die Verarbeitung im Portal. Er hält Eigentumsverhältnisse, Verwaltungsmandate und das Ende seiner Verwaltung in der App aktuell; danach richtet die App, was ein Eigentümer sieht und wann sein Zugang endet. Entfällt die Berechtigung eines Eigentümers, widerruft der Nutzer dessen Zugang.
(4) Kein Zustellweg. Die Anzeige im Portal ersetzt nicht die Zustellung. Einberufungen, Abrechnungen und andere Erklärungen gegenüber Eigentümern übermittelt der Nutzer auf einem dafür geeigneten Weg. Der Anbieter dokumentiert nicht, ob und wann ein Eigentümer etwas im Portal abruft; den Zugang einer Erklärung im Rechtssinne weist das Portal nicht nach. §2a Abs. 4 gilt entsprechend.
(5) Ende. Endet die Verwaltung des Nutzers für ein Objekt oder eine Gemeinschaft, enden die Inhalte der Gemeinschaft im Portal sofort; persönliche Schreiben und persönliche Freigaben bleiben für den Eigentümer noch drei Monate lesbar. Der Anbieter benachrichtigt Eigentümer mit eingelöstem Zugang darüber einmalig per E-Mail im Namen des Nutzers; maßgeblich ist das in der App erfasste Ende. Löscht der Nutzer sein Konto, enden alle Zugänge zu seinem Datenraum; der Anbieter benachrichtigt die Eigentümer mit eingelöstem Zugang einmalig per E-Mail und löscht die Daten des Portals endgültig.
(6) Eingeladene Eigentümer. Für eingeladene Eigentümer ist der Zugang kostenlos. Sie schließen beim Einlösen der Einladung mit dem Anbieter einen kostenlosen Nutzungsvertrag zu den Nutzungsbedingungen Eigentümerportal; diese AGB gelten für sie insoweit nicht. Der Zugang besteht nur aufgrund der Einladung des Nutzers; der Nutzer kann ihn jederzeit widerrufen. Erklärungen, die Eigentümer im Portal abgeben, soweit die App das anbietet, gelten gegenüber der Verwaltung bzw. der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer; der Anbieter übermittelt sie nur.
(7) Daten. Für die Daten der Eigentümer im Portal gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag (dort Abschnitt 02, „Eigentümerportal“). Für das Benutzerkonto der Eigentümer ist der Anbieter selbst verantwortlich; es gilt die Datenschutzerklärung.
(8) Keine Rechtsdienstleistung. §2a Abs. 3 gilt entsprechend.
03Abonnements und Preise
Die App bietet folgende kostenpflichtige Abonnementstufen an:
| Tarif | Preis / Monat | Einheiten | Umfang |
|---|---|---|---|
| Starter | 9,90 EUR | bis 5 Einheiten | Kernfunktionen inkl. Nebenkostenabrechnung, KI-Belegerkennung, Mietverträgen, Mieter-Kommunikation und Gruppen-Chats; ohne Dokumentenarchiv |
| Plus | 24,90 EUR | bis 20 Einheiten | Zusätzlich Dokumentenarchiv, automatisierte Buchungsregeln, digitale Übergabeprotokolle, Schlüsselverwaltung und E-Mail-Support |
| Pro | 49,90 EUR | unbegrenzt | Zusätzlich Prioritäts-Support und Frühzugang zu neuen Funktionen |
| Team | 29,90 EUR je Sitzplatz | unbegrenzt | Pro-Umfang, zusätzlich Mitarbeiter- und Steuerberater-Zugriff sowie Verwaltung für Dritte (Eigentümer und Verwaltungsmandate); Abrechnung pro Sitzplatz (mindestens 2, höchstens 15 Sitzplätze) |
| Enterprise | 249,90 EUR (20 Sitzplätze inklusive, jeder weitere Sitzplatz 14,90 EUR) | unbegrenzt | Team-Umfang, zusätzlich erweiterte Rechte je Mitarbeiter (individuelle Kategorie-Freigaben); Sitzplätze ohne Obergrenze, über die inklusiven hinaus je Sitzplatz berechnet |
Jedes Konto beginnt mit einer kostenlosen 30-tägigen Testphase mit dem Funktionsumfang der Stufe „Pro". Wer angibt, für andere zu verwalten, kann in der Testphase zusätzlich die Verwaltung für Dritte nutzen (Eigentümer und Verwaltungsmandate). Schließt der Nutzer während der Testphase ein Abonnement einer Stufe unterhalb von „Team" ab, endet diese Freischaltung mit dem Abschluss. Das Einladen von Mitarbeitenden gehört nicht zur Testphase. Für die Testphase ist kein Zahlungsmittel erforderlich; sie geht nicht automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement über. Schließt der Nutzer bis zum Ende der Testphase kein Abonnement ab, wechselt das Konto automatisch in einen kostenlosen Lesemodus (siehe §5) — eine Zahlungspflicht entsteht dadurch nicht.
Zusatzmodul „WEG-Verwaltung“ (§2c): Das Zusatzmodul kann zu einem laufenden kostenpflichtigen Abonnement ab der Stufe „Plus“ hinzugebucht werden, soweit der Anbieter die Buchung in der App anbietet; der Anbieter kann es auch einzeln freischalten. Es kostet je Block von 100 Einheiten monatlich 39,90 EUR für den ersten bis fünften Block, 29,90 EUR für den sechsten bis zehnten Block und 19,90 EUR für jeden weiteren Block. Fünf Blöcke kosten danach 199,50 EUR, sieben Blöcke 259,30 EUR im Monat. Einheiten, die im Kontingent des Zusatzmoduls gezählt werden, zählen nicht für die Einheitengrenze der Abonnementstufe (§2c Abs. 7). Die Zubuchung und jede Erhöhung ändern das bestehende Abonnement, wirken sofort und werden für die restliche Zeit der laufenden Abrechnungsperiode anteilig sofort berechnet. Eine Senkung und die Abbestellung des Zusatzmoduls wirken zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode; bis dahin bleibt das bisherige Kontingent nutzbar. Das Zusatzmodul endet spätestens mit dem Abonnement. Die Testphase umfasst das Zusatzmodul nicht.
Der Zugang für eingeladene Mieter (Mieterportal inkl. Kommunikation) ist dauerhaft kostenlos. Das Partnerkonto für die Teilnahme an Gruppen-Chats ist ebenfalls kostenlos. Der Zugang für eingeladene Eigentümer (Eigentümerportal, §2e) ist für sie kostenlos; das Einladen gehört zum Umfang des Zusatzmoduls „WEG-Verwaltung“ bzw. der Verwaltung für Dritte und wird nicht gesondert berechnet (nach der allgemeinen Freigabe, §2e Abs. 1).
Alle genannten Preise sind Gesamtpreise und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 %. Für Geschäftskunden entspricht das folgenden Nettobeträgen: Starter 8,32 EUR · Plus 20,92 EUR · Pro 41,93 EUR · Team 25,13 EUR je Sitzplatz · Enterprise 210,00 EUR (je weiterer Sitzplatz 12,52 EUR) · Zusatzmodul WEG-Verwaltung je Block 33,53 EUR, 25,13 EUR bzw. 16,72 EUR — jeweils monatlich. Der Anbieter behält sich Preisänderungen vor. Bestehende Nutzer werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten einer Preisänderung per E-Mail informiert. Bei einer Preiserhöhung steht dem Nutzer ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu.
04Zahlung und Abrechnung
Die Abrechnung kostenpflichtiger Abonnements erfolgt monatlich im Voraus. Beim Tarif „Team" richtet sich der monatliche Gesamtpreis nach der Anzahl der gebuchten Sitzplätze (mindestens zwei). Beim Tarif „Enterprise" sind 20 Sitzplätze im Grundpreis enthalten; jeder darüber hinaus gebuchte Sitzplatz wird zusätzlich berechnet. Die Zahlung wird über den externen Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt. Der Anbieter speichert keine Zahlungsdaten (Kreditkarten, Bankverbindungen) direkt.
Bei Zahlungsverzug wird der Nutzer per E-Mail gemahnt. Erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Mahnung kein Zahlungseingang, ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zu kostenpflichtigen Funktionen vorübergehend zu sperren. Die Verpflichtung zur Zahlung offener Beträge bleibt bestehen.
05Kündigung
Die Kündigung eines kostenpflichtigen Abonnements ist jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode möglich. Eine anteilige Erstattung bereits gezahlter Beträge für die laufende Periode erfolgt nicht.
Für die Kündigung steht Ihnen jederzeit und ohne Anmeldung die Schaltfläche „Verträge hier kündigen" zur Verfügung. Sie erreichen sie über den Fußbereich jeder Seite. Selbstverständlich können Sie auch formlos per E-Mail an info@immomvp.de oder schriftlich kündigen. Den Eingang Ihrer Kündigung sowie den Zeitpunkt, zu dem der Vertrag endet, bestätigen wir Ihnen unverzüglich in Textform.
Nach Ablauf des bezahlten Abrechnungszeitraums bzw. der Testphase wechselt das Konto automatisch in einen kostenlosen Lesemodus: Bestehende Daten bleiben einsehbar und exportierbar; das Anlegen und Bearbeiten von Daten ist gesperrt, bis erneut ein Abonnement abgeschlossen wird. Ein Downgrade auf eine niedrigere Abonnementstufe ist jederzeit möglich und wird zum nächsten Abrechnungszeitraum wirksam.
06Anbieterwechsel und Datenexport
Diese Regelung setzt die Vorgaben der Verordnung (EU) 2023/2854 (Data Act) für Datenverarbeitungsdienste um. Sie gilt für alle Nutzer, auch für bereits bestehende Verträge.
Recht auf Wechsel
Sie können jederzeit zu einem anderen Anbieter wechseln oder Ihre Daten in Ihre eigene Infrastruktur überführen. Wir errichten dafür keine vertraglichen, wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen Hürden und unterstützen Sie im Rahmen des Zumutbaren beim Wechsel.
Fristen
Die Kündigungsfrist für einen Wechsel beträgt höchstens zwei Monate. Nach ihrem Ablauf beginnt ein Übergangszeitraum von 30 Kalendertagen, in dem der Dienst unverändert weiterläuft und Sie Ihre Daten abrufen können. Lässt sich der Wechsel in dieser Zeit technisch nicht bewältigen, verlängern wir den Übergangszeitraum auf Ihr Verlangen einmalig um einen angemessenen Zeitraum.
Welche Daten Sie erhalten und in welchem Format
Sie können folgende Daten jederzeit selbst und ohne unser Zutun exportieren:
- Buchungen als CSV sowie als DATEV-kompatible Datei (Monats- und Jahresexport)
- Anlage V als PDF und CSV, Objektberichte als PDF
- alle von Ihnen hochgeladenen Dokumente im Originalformat
- ein vollständiges Archiv Ihres Kontos als ZIP-Datei
Das vollständige Archiv enthält sämtliche zu Ihrem Konto gespeicherten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format (JSON und CSV) — einschließlich Objekten, Einheiten, Mietverträgen, Kontakten, Zählerständen, Kautionen, Nebenkostenabrechnungen und Nachrichten — und zusätzlich alle von Ihnen hochgeladenen Dateien im Originalformat (Belege, Dokumente, Bilder) samt einem Verzeichnis, das jede Datei ihrem Datensatz zuordnet. Sie laden es jederzeit selbst in den Konto-Einstellungen unter „Meine Daten exportieren" herunter; eine Anforderung bei uns ist dafür nicht nötig. Sollte der Selbstbedienungs-Weg für Ihr Konto einmal nicht ausreichen, stellen wir Ihnen den Export auf Anfrage an info@immomvp.de unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen bereit.
Verwalten Sie Objekte für deren Eigentümer, enthält das vollständige Archiv die Daten aller Eigentümer. Es ist für Ihre eigenen Unterlagen gedacht und nicht zur Weitergabe an einen einzelnen Eigentümer bestimmt; dafür dient die Funktion „Unterlagen herausgeben“ (§2b).
Keine Wechselentgelte
Für den Wechsel, den Datenexport und die Unterstützung dabei berechnen wir keine Entgelte — weder für die Übertragung noch für den Vorgang selbst.
Zugriff nach Vertragsende
Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus bleibt Ihr Konto nach Ablauf eines Abonnements dauerhaft im kostenlosen Lesemodus erreichbar (siehe §5). Ihre Daten bleiben dort einsehbar und exportierbar; nur das Anlegen und Bearbeiten ist gesperrt. Sie sind für den Datenabruf also nicht auf den Übergangszeitraum angewiesen.
Löschung
Nach Ablauf des Übergangszeitraums löschen wir die zu Ihrem Konto gespeicherten Daten, sobald Sie dies verlangen oder Ihr Konto löschen. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und die in der Datenschutzerklärung beschriebenen Fristen bleiben unberührt.
Ihre Aufbewahrungspflicht liegt bei Ihnen. Soweit Sie Ihre Unterlagen gesetzlich aufbewahren müssen (etwa nach § 147 AO, § 257 HGB oder § 14b UStG), erfüllen wir diese Pflicht nicht für Sie: ImmoMVP ist Ihr Werkzeug, nicht Ihr Archiv. Wir stellen Ihnen dafür das oben beschriebene vollständige Archiv bereit, damit Sie Ihre Daten und Belege unabhängig von ImmoMVP vorhalten können. Bitte laden Sie es vor einer Löschung herunter — danach sind die Dateien nicht mehr abrufbar.
07Registrierung und Zugang
Die Anmeldung erfolgt über den Authentifizierungsdienst Auth0 (u. a. Social Login wie Google oder E-Mail/Passwort). Nutzer sind verpflichtet, ihre Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und den Anbieter unverzüglich über einen unbefugten Zugriff auf ihr Konto zu informieren. Pro Nutzer ist nur ein Konto zulässig.
Eingeladene Mitarbeiter. Lädt ein Nutzer eine andere Person als Mitarbeiter in sein Konto ein, kommt mit „Einladung annehmen“ ein eigener, kostenloser Nutzungsvertrag zwischen dieser Person und dem Anbieter zustande; unmittelbar davor weist die App auf diese AGB in der angezeigten Fassung hin. Für diesen Vertrag gelten diese AGB mit Ausnahme der §§ 3 bis 6. Die eingeladene Person arbeitet im Konto des einladenden Nutzers und in dem Umfang, den er ihr einräumt; Rechte an seinen Daten erwirbt sie nicht. Ihr Zugang endet, wenn der einladende Nutzer sie entfernt oder sein Konto gelöscht wird; im Übrigen gilt § 13.
08Pflichten der Nutzer
Nutzer dürfen die App ausschließlich im Rahmen dieser AGB und der geltenden Gesetze nutzen. Insbesondere ist es untersagt:
- Rechtswidrige, belästigende oder irreführende Inhalte einzustellen.
- Rechte Dritter (insbesondere Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte) zu verletzen.
- Die App missbräuchlich zu nutzen (z. B. durch Spam, Schadcode, automatisierte Zugriffe oder Reverse Engineering).
- Daten anderer Nutzer ohne deren Einwilligung zu erheben oder zu verarbeiten.
Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für die von ihm eingestellten Inhalte und Daten. Er stellt sicher, dass Schreiben, die er über die App an Dritte richtet oder richten lässt – insbesondere Zahlungserinnerungen und Mahnungen (§2a) sowie Rundschreiben (§2d) –, inhaltlich zutreffend und rechtlich zulässig sind.
Gruppen-Chats und Einladungen. Der Nutzer entscheidet, wen er in eine Gruppe aufnimmt und was er dort teilt. Er stellt sicher, dass er Daten Dritter an Mitglieder außerhalb seines Hauses weitergeben darf und dass er Geheimhaltungspflichten wahrt, denen er unterliegt. Lädt er Personen per E-Mail ein, stellt er sicher, dass er mit ihnen zusammenarbeitet und dass sie mit der Einladung rechnen. Für Werbung dürfen Einladungen nicht verwendet werden.
Melden, Prüfung und Maßnahmen im Chat. Nutzer können im Chat eine Nachricht oder eine Person melden und eine Person blockieren. Wer keinen Zugang zum Chat hat, meldet einen rechtswidrigen Inhalt an info@immomvp.de; das ist auch die zentrale Kontaktstelle des Anbieters für Nutzer und Behörden. Jede Meldung prüft ein Mensch, in der Regel innerhalb von 24 Stunden; der Anbieter sucht nicht automatisch nach Inhalten und entscheidet nicht automatisiert. Verstößt ein Inhalt gegen das Gesetz oder gegen diesen § 8, kann der Anbieter die gemeldeten Nachrichten löschen und den Chat-Zugang der Person bis auf Weiteres sperren; Lesen bleibt dann möglich. Er wählt die Maßnahme verhältnismäßig und berücksichtigt die Rechte und Interessen aller Beteiligten. Die betroffene Person erhält per E-Mail eine Begründung mit Maßnahme, Dauer, Tatsachen, Regel und Rechtsbehelfen, die meldende Person das Ergebnis der Prüfung. Wer gemeldet hat, nennt der Anbieter nicht. Einwände prüft der Anbieter erneut, wenn sie ihm innerhalb von sechs Monaten an info@immomvp.de zugehen; der Weg zu den Gerichten bleibt offen. Bei dem Verdacht einer Straftat gegen das Leben oder die Sicherheit einer Person informiert der Anbieter die Strafverfolgungsbehörden.
09Dokumentenarchiv
Die App bietet ein digitales Dokumentenarchiv zur Ablage immobilienbezogener Unterlagen. Hochgeladene Dateien werden in Google Cloud Storage gespeichert. Der Zugriff auf Dokumente ist ausschließlich dem jeweiligen Kontoinhaber möglich.
Die verfügbaren Speicherlimits richten sich nach der gewählten Abonnementstufe. Hochgeladene Dokumente werden automatisch in vordefinierte Kategorien (z. B. Rechtliches, Versicherung, Belege) eingeordnet. Die automatische Kategorisierung dient der Unterstützung und kann vom Nutzer jederzeit manuell angepasst werden.
10KI-Funktionen
KI-Haftungsausschluss
Die App integriert KI-Funktionen auf Basis von Google Gemini AI, insbesondere für die automatische Erstellung von Nebenkostenabrechnungen, das Auslesen hochgeladener Mietverträge und die Kategorisierung von Dokumenten.
KI-generierte Ausgaben können unvollständig, fehlerhaft oder veraltet sein. Sie stellen keine rechtliche, steuerliche oder finanzielle Beratung dar. Entscheidungen mit rechtlicher, finanzieller oder steuerlicher Wirkung müssen vom Nutzer eigenständig geprüft und verantwortet werden. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit KI-generierter Ergebnisse.
11Verfügbarkeit und Änderungen
Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der App, kann jedoch keine unterbrechungsfreie Erreichbarkeit garantieren. Es besteht kein Anspruch auf jederzeitige Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten, technische Störungen oder höhere Gewalt können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
Funktionen können aus technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen geändert, erweitert oder eingestellt werden. Über wesentliche Änderungen werden Nutzer rechtzeitig informiert.
Änderungen dieser AGB. Ändert der Anbieter diese AGB, zeigt er dem Nutzer die neue Fassung in der App an und nennt die wesentlichen Änderungen. Die neue Fassung gilt erst, wenn der Nutzer ihr in der App zustimmt; bis dahin gilt die bisherige Fassung weiter. Stimmt der Nutzer nicht zu, kann der Anbieter den Vertrag ordentlich kündigen, ein kostenpflichtiges Abonnement zum Ende einer Abrechnungsperiode, frühestens vier Wochen nach Zugang der Kündigung.
12Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.
Jegliche Haftung für die inhaltliche Richtigkeit KI-generierter Ergebnisse wird ausgeschlossen. Für Inhalte und Vorgaben, die der Nutzer selbst einstellt oder konfiguriert – insbesondere Forderungen, Fristen, Mahnkosten, Zinssätze und Empfängerdaten im Mahnwesen (§2a) sowie Inhalt, Anhänge und Empfänger von Rundschreiben (§2d) und Angaben und Unterlagen, die er im Eigentümerportal zugänglich macht (§2e) –, haftet der Anbieter nicht; er schuldet insoweit allein die vertragsgemäße technische Verarbeitung. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
13Laufzeit und Kontosperrung
Das Nutzungsverhältnis beginnt mit der Zustimmung nach § 1 und besteht auf unbestimmte Zeit. Nutzer können ihr Konto jederzeit löschen. Der Anbieter ist berechtigt, bei Verstoß gegen diese AGB das Konto vorübergehend zu sperren oder dauerhaft zu löschen. Vor einer dauerhaften Löschung wird der Nutzer nach Möglichkeit informiert und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme. Löscht der Nutzer sein Konto oder endet das Nutzungsverhältnis, scheidet er aus allen Gruppen aus; die von ihm eingeladenen Mitarbeiter scheiden spätestens beim nächsten nächtlichen Abgleich aus den Gruppen seines Kontos aus. Hat eine Gruppe weitere Mitglieder, besteht sie für diese weiter, und die dort geteilten Nachrichten und Dateien bleiben für sie lesbar.
14Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Verbraucherinnen und Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht beim Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements und beim kostenlosen Nutzungsvertrag nach § 1, weil sie dem Anbieter bei der Nutzung personenbezogene Daten bereitstellen (§ 312 Abs. 1a BGB). Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
ImmoMVP UG (haftungsbeschränkt)
Vogesenstr. 5
77767 Appenweier
Deutschland
Telefon: +49 176 41600895
E-Mail: info@immomvp.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter immomvp.de/widerrufen ausüben (Schaltfläche „Vertrag widerrufen" im Fußbereich jeder Seite). Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Diesen Betrag verlangen wir nicht: Widerrufen Sie, erstatten wir Ihnen alle Zahlungen in voller Höhe.
Widerrufen Sie den kostenlosen Nutzungsvertrag, endet er. Zu erstatten ist nichts, weil Sie nichts gezahlt haben. Ihre Daten können Sie vor der Löschung Ihres Kontos exportieren (§ 6).
Vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren (§ 356 Abs. 4 BGB). Bei einem laufenden Abonnement ist das innerhalb der Widerrufsfrist regelmäßig nicht der Fall — Ihr Widerrufsrecht bleibt also bestehen.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
ImmoMVP UG (haftungsbeschränkt)
Vogesenstr. 5
77767 Appenweier
Deutschland
E-Mail: info@immomvp.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
_______________________________________________
— Bestellt am (*) / erhalten am (*): _______________
— Name des/der Verbraucher(s): _______________
— Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _______________
— Datum: _______________
(*) Unzutreffendes streichen.
Das Widerrufsrecht ist etwas anderes als die Kündigung: Der Widerruf löst den Vertrag von Anfang an auf und ist nur innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss möglich. Wenn Sie ein bestehendes Abonnement lediglich beenden möchten, nutzen Sie bitte die Kündigungsseite.
15Datenschutz und Nutzungsanalyse
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Nutzung der App richtet sich nach der Datenschutzerklärung. Zahlungsdaten werden ausschließlich beim Zahlungsdienstleister verarbeitet und nicht auf Servern des Anbieters gespeichert.
Soweit der Nutzer über die App personenbezogene Daten Dritter — insbesondere seiner Mieterinnen und Mieter — verarbeitet, ist er dafür datenschutzrechtlich Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter. Es gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, der als Anlage 1 Bestandteil dieser AGB ist. Bei Widersprüchen geht er diesen AGB in datenschutzrechtlicher Hinsicht vor. Für eingeladene Eigentümer im Eigentümerportal gelten §2e Abs. 7 und die Information Datenschutz für Eigentümerinnen und Eigentümer.
Zur Fehlerdiagnose und Produktverbesserung setzt der Anbieter eine ereignisbasierte Nutzungsanalyse (PostHog, EU-Infrastruktur) ein. Erfasst werden ausschließlich Nutzungsereignisse ohne Inhaltsdaten (keine Namen, Adressen, Geldbeträge oder Freitexte); eine Bildschirmaufzeichnung (Session Replay) findet nicht statt. Die Nutzungsanalyse erfolgt nur auf Grundlage einer Einwilligung, die jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann. Einzelheiten — insbesondere Datenkategorien, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Widerruf — regelt die Datenschutzerklärung.
16Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltslandes des Nutzers. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt (salvatorische Klausel).
Der Anbieter ist weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG). Die frühere Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt.
Kontakt: datenschutz@immomvp.de
Stand: 24. Oktober 2026